Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 16.11.2017 - 1 O 410/15
- OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18
Der Beklagte muss sich das Verhalten seines Prozessbevollmächtigten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BGH, Beschluss vom 12.6.2001 - XI ZR 161/01, Rn. 8 ff., juris). - BGH, 17.10.2013 - III ZA 274/13
Prozesskostenhilfebewilligung für den Beklagten nach Klagerücknahme
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18
Dabei ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Prozesskostenhilfeantrag und die gemäß § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO notwendige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Abschluss des Verfahrens vorliegen (BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - III ZA 274/13, Rn. 7, BeckRS 2013, 19262). - OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00
Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung
- OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18
Sie ist entbehrlich, wenn noch überhaupt keine Angaben des Antragstellers zu den subjektiven Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen, die anwaltlich vertretene Partei die Erforderlichkeit, eine solche Erklärung abzugeben, aber kennt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.6.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249). - LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 693/00
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nachreichen des Vordrucks nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18
Denn eines Hinweises des Landgerichts auf das Fehlen der Erklärung bedurfte es jedenfalls deshalb nicht, weil dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Notwendigkeit, eine derartige Erklärung einzureichen, bekannt war, wie sich aus seinem Schriftsatz vom 29.1.2016 ergibt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.3.2001 - 4 Ta 693/00, BeckRS 2001, 31010790).
- OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe
Einem Rechtsanwalt muss die sich eindeutig aus dem Gesetz ergebende Notwendigkeit der Einreichung einer formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten als Voraussetzung für die beantragte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bekannt sein (so auch BAG, Beschluss vom 31.7.2017 - 9 AZB 32/17, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.9.2019 - 4 W 3/18, BeckRS 2019, 22226; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 249;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 9. Aufl. 2020, Rdnr. 97).
dejure.org
Übersicht OLG Brandenburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.