Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1 ; ZPO § 487 Nr. 2
Festsetzung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 24.01.2018 - 14 OH 2031/14
- OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Papierfundstellen
- BauR 2019, 298
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Vielmehr hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den sich hieraus ergebenden "richtigen" Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragsstellers festzusetzen (BGH, Beschluss vom 16.9.2004, III ZB 33/04, Rn. 18).Rn. 11 b) Bestätigen sich im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel, so sind die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die behaupteten Mängel festgestellt worden wären (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, III ZB 33/04, Rn. 18; OLG Celle…, Beschluss vom 5.3.2008, 14 W 6/08, Rn. 7; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21.12.2010, 5 W 740/10, Rn. 2, 3).
- BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Ergibt sich daher im Laufe eines Verfahrens, dass der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nicht zutrifft, sind die Feststellungen des Sachverständigen für die Wertfestsetzung maßgebend (BGH, Beschluss vom 20.4.2005, XII ZR 92/02, Rn. 9). - OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08
Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Rn. 11 b) Bestätigen sich im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel, so sind die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die behaupteten Mängel festgestellt worden wären (BGH…, Beschluss vom 16.09.2004, III ZB 33/04, Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 5.3.2008, 14 W 6/08, Rn. 7; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21.12.2010, 5 W 740/10, Rn. 2, 3).
- OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 2 W 62/06
Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Rn. 13 c) Die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Bestimmung des Streitwerts ist nicht angezeigt (…OLG Celle, a.a.O., Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2006, 2 W 62/06, Rn. 8). - OLG Bamberg, 21.05.1999 - 5 W 65/99
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Liegen zu bestimmten Mängelpositionen keine Angaben der Antragstellerseite vor, jedoch Angaben des Antragsgegners, denen der Antragsteller nicht entgegengetreten ist, so sind die Wertangaben des Antragsgegners heranzuziehen (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.5.1999, 5 W 65/99, Rn. 1). - OLG Koblenz, 21.12.2010 - 5 W 740/10
Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18
Rn. 11 b) Bestätigen sich im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel, so sind die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die behaupteten Mängel festgestellt worden wären (BGH…, Beschluss vom 16.09.2004, III ZB 33/04, Rn. 18; OLG Celle…, Beschluss vom 5.3.2008, 14 W 6/08, Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2010, 5 W 740/10, Rn. 2, 3).
- OLG München, 02.01.2020 - 20 W 1569/19
Streitwertfestsetzung in selbständigem Beweisverfahren
Bei nicht festgestellten Mängeln ist zu schätzen, welche Kosten ihre Beseitigung, die Mängel unterstellt, verursacht hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2004, III ZB 33/04; OLG Bamberg, Beschluss vom 28. Juni 2018, 4 W 36/18; OLG Celle, Beschluss vom 05. März 2008, 14 W 6/08;… Zöller a.a.O.; jeweils zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 12.10.2022 - 2 W 2589/22
Nicht alle Mängel bestätigt: Streitwert des Beweisverfahrens?
Zutreffend ist, dass dann, wenn im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - OLG München, Beschluss vom 02.01.2020 - 20 W 1569/19; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.06.2018 - 4 W 36/18 -).
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