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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.02.1991 - 4 W 3703/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4852
OLG Nürnberg, 12.02.1991 - 4 W 3703/90 (https://dejure.org/1991,4852)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.02.1991 - 4 W 3703/90 (https://dejure.org/1991,4852)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 4 W 3703/90 (https://dejure.org/1991,4852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Zeitpunkt der Beurteilung für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über Prozeßkostenhilfe; Sachstand; Streitstand; Erfolgsaussicht einer Klage; Antrag auf Bewilligung; Billigkeitsgesichtspunkte

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 9 C 3000/89
  • OLG Nürnberg, 12.02.1991 - 4 W 3703/90

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lübeck, 23.01.2018 - 14 T 92/17

    Prozesskostenhilfebewilligung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über …

    Rn. 5 (vgl. hierzu auch: OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Februar 1991 - 4 W 3703/90 -, BeckRS 2010, 29684; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, JW 2011, 1460, Juris Rn. 3: "Verfassungsrechtlich ist es außerdem geboten, dass das Gericht seine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht im Nachhinein trifft, dementsprechend seine Erkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren in die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe mit einfließen lässt." Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 14. A., § 119 Rn. 14: "Eine Beweisaufnahme ist bei der Frage der Erfolgsaussicht jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn das Gericht über den PKH-Antrag vorab hätte entscheiden können und es der Partei nicht möglich war, sich der Beweisaufnahme zu entziehen." Thomas/Putzo, ZPO, 37.A., § 119 Rn. 4).
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