Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 103 ; ZPO § 104
Voraussetzungen der Festsetzungsfähigkeit vorprozessual entstandene Anwaltsgebühren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Festsetzungsfähigkeit vorprozessual entstandene Anwaltsgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 20.02.2018 - 61 O 1262/17
- OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18
Papierfundstellen
- Rpfleger 2018, 641
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung außergerichtlich …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18
Noch viel weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seines Mandanten notwendig gewesen sind (BGH…, Beschluss vom 22.12.2004, XII ZB 94/07, Rn. 11, zitiert - wie auch die folgenden Entscheidungen - nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2011, 10 W 58/11, Rn. 11). - OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07
Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.04.2018 - 4 W 41/18
Entscheidendes Kriterium ist daher nicht, ob eine Bezifferung vorliegt, sondern ob sich die Regelungen im Kostenvergleich für eine rasche und vereinfachte Klärung eignen, auf die das Festsetzungsverfahren zugeschnitten ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2007, 8 W 1/07, Rn. 11;… HK-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 104, Rn. 7).
- OLG Köln, 26.03.2019 - 4 U 102/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Rspr. des BGH, vom 11.09.2018 - 4 W 41/18 -. - OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 61/21
Festsetzungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche …
Noch viel weniger lässt sich im Kostenfestsetzungsverfahren klären, inwieweit solche außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seines Mandanten notwendig gewesen sind (BGH, FamRZ 2005, 604; OLG Bamberg, JurBüro 2018, 360; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11).Nach anderer Ansicht ist eine Einbeziehung außergerichtlicher Anwaltskosten auch dann geboten, wenn der Vergleich zwar keine Bezifferung, aber eine Einigung über den Gebührensatz und den Gegenstandswert enthält (OLG Bamberg, JurBüro 2018, 360).
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 13 W 72/25
Doppelte Terminsgebühr durch Mitwirkung des Anwalts an Einigungsbesprechung im …
Rn. 16 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist eine Festsetzung außergerichtlicher Gebühren aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Festsetzung der außergerichtlichen Gebühren in einem Vergleich ausdrücklich vereinbart ist und überdies Streit über deren Höhe dadurch ausgeschlossen ist, dass die festzusetzenden Gebühren im Vergleich ausdrücklich beziffert werden oder zumindest die zur Berechnung erforderlichen Parameter (Auftrag, Gebührensatz, Gegenstandswert) ausgewiesen sind (…vgl. Jaspersen, a.a.O. Rn. 17a; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 W 41/18, juris Rn. 13; OLG Naumburg…, Beschluss vom 01.11.2011 - 10 W 58/11, juris Rn. 14 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04, juris Rn. 12).
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