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| OLG Hamm, 09.10.2026 - 4 W 42/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 16 O 89/26
- OLG Hamm, 09.10.2026 - 4 W 42/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.07.2023 - I ZR 144/22
Ladenöffnung an Sonntagen
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2026 - 4 W 42/26
Rn. 9 bb.) Die gesetzlichen Vorschriften über die Ladenöffnungszeiten, hier insbesondere das in § 3 S. 1 Nr. 1 LadSchlG i.V.m. § 6 LÖG NRW geregelte Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen, stellen das Marktverhalten regelnde Vorschriften im Sinne des § 3a UWG dar, weil sie nicht allein dem Arbeitsschutz, sondern im Interesse der Wettbewerber zugleich der Wettbewerbsneutralität dienen (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2023 - I ZR 144/22, juris Rn. 13 mwN - Zweibrücken Fashion Outlet: zu § 3 Satz 1 Nr. 1 LadöffnG RP). - BGH, 11.03.2026 - I ZR 96/25
Hafenmieze
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2026 - 4 W 42/26
Die Vorschrift muss aber zumindest auch den Schutz der wettbewerblichen Interessen der Marktteilnehmer bezwecken; lediglich reflexartige Auswirkungen zu deren Gunsten genügen daher nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2026 - I ZR 96/25, Rn. 19 - Hafenmieze; BGH…, Urteil vom 27.03,2025 - I ZR 223/19, juris Rn. 69 - Arzneimittelbestelldaten II, jeweils mwN).
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