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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45090
OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12 (https://dejure.org/2012,45090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2012 - 4 W 48/12 (https://dejure.org/2012,45090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 4 W 48/12 (https://dejure.org/2012,45090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei Beziehen des Interesses des Streithelfers nur auf einen abgrenzbaren Teil des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei Beziehen des Interesses des Streithelfers nur auf einen abgrenzbaren Teil des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wie ist der Streitwert einer Nebenintervention zu bestimmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immer wieder: Streitwert der Nebenintervention? (IBR 2013, 1267)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 817
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Das Landgericht hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und sich zur Begründung auf Entscheidungen des BGH (BGHZ 31, 144 ff.) und des KG (MDR 2004, 1445 ) gestützt.

    Diese Auffassung, die der BGH in einem Beschluss vom 30.10.1959 (Az.: V ZR 204/57, veröffentlicht in BGHZ 31, 144 ff. = MDR 1960, 41) vertreten hat, wird auch in jüngerer Zeit noch von verschiedenen Oberlandesgerichten, jedenfalls für den Fall geteilt, dass der Streithelfer sich den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (vgl. nur: KG Beschluss vom 26.07.2004 - 2 W 18/04 - = MDR 2004, 1445 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.01.2006 - I 24 W 64/05, 24 W 64/05; OLG Hamm Beschluss vom 16.01.2007 - 17 W 86/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09; OLG München 29.01.2010 - 13 W 634/10).

  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04;… OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).

    Die wirtschaftlichen Interessen des Streithelfers lassen sich, gerade in denjenigen Fällen, in denen sie von dem Interesse der Hauptpartei erheblich abweichen, - wie das OLG Rostock (Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 - Rn. 35) überzeugend erläutert hat - regelmäßig durch Auslegung der Streitverkündung und/oder der Beitrittserklärung zu bestimmen.

  • KG, 26.07.2004 - 2 W 18/04

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Das Landgericht hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und sich zur Begründung auf Entscheidungen des BGH (BGHZ 31, 144 ff.) und des KG (MDR 2004, 1445 ) gestützt.

    Diese Auffassung, die der BGH in einem Beschluss vom 30.10.1959 (Az.: V ZR 204/57, veröffentlicht in BGHZ 31, 144 ff. = MDR 1960, 41) vertreten hat, wird auch in jüngerer Zeit noch von verschiedenen Oberlandesgerichten, jedenfalls für den Fall geteilt, dass der Streithelfer sich den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (vgl. nur: KG Beschluss vom 26.07.2004 - 2 W 18/04 - = MDR 2004, 1445 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.01.2006 - I 24 W 64/05, 24 W 64/05; OLG Hamm Beschluss vom 16.01.2007 - 17 W 86/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09; OLG München 29.01.2010 - 13 W 634/10).

  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04;… OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 24 W 64/05

    Bemessung des Werts einer Streithilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Diese Auffassung, die der BGH in einem Beschluss vom 30.10.1959 (Az.: V ZR 204/57, veröffentlicht in BGHZ 31, 144 ff. = MDR 1960, 41) vertreten hat, wird auch in jüngerer Zeit noch von verschiedenen Oberlandesgerichten, jedenfalls für den Fall geteilt, dass der Streithelfer sich den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (vgl. nur: KG Beschluss vom 26.07.2004 - 2 W 18/04 - = MDR 2004, 1445 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.01.2006 - I 24 W 64/05, 24 W 64/05; OLG Hamm Beschluss vom 16.01.2007 - 17 W 86/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09; OLG München 29.01.2010 - 13 W 634/10).
  • OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04

    Streitwert für Nebenintervention oder Streitverkündung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04;… OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 21 U 43/07

    Schadensersatz gegen Gebäudereinigungsfirma wegen Verlust des Hauptschlüssels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04; OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.10.2004 - 6 W 110/04

    Kostenerstattung für den Streithelfer; Einlegung eines Rechtsmittels unter einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04;… OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 03.04.2006 - 4 W 137/06

    Bestimmung des Gebührenstreitwertes in Bezug auf einen Streithelfer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04;… OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09

    Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
    Diese Auffassung, die der BGH in einem Beschluss vom 30.10.1959 (Az.: V ZR 204/57, veröffentlicht in BGHZ 31, 144 ff. = MDR 1960, 41) vertreten hat, wird auch in jüngerer Zeit noch von verschiedenen Oberlandesgerichten, jedenfalls für den Fall geteilt, dass der Streithelfer sich den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (vgl. nur: KG Beschluss vom 26.07.2004 - 2 W 18/04 - = MDR 2004, 1445 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.01.2006 - I 24 W 64/05, 24 W 64/05; OLG Hamm Beschluss vom 16.01.2007 - 17 W 86/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09; OLG München 29.01.2010 - 13 W 634/10).
  • OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10

    Nebenintervention im Bauprozess: Bemessung des Streitwerts

  • OLG Hamburg, 15.06.2016 - 8 W 60/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei telefonischer Anfrage, ob eine …

    Da es nach dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 3 VV RVG für das Entstehen der Terminsgebühr genügt, dass die Besprechung auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, reicht es nach einhelliger Auffassung aus, wenn der Rechtsanwalt den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage zu bewegen versucht (OLG Naumburg JurBüro 2006, 529; OLGR Hamburg 2006, 574; OLG Köln AGS 2009, 9;… Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., Vorb. 3 VV Rn. 166;… Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., 3104 VV Rn. 12; Hansens, JurBüro 2004, 250; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.05.2012, 4 W 48/12).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 6 W 83/18

    Kostenerstattung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr

    Da es nach dem Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG genügt, dass die Besprechung auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, reicht es nach einhelliger Auffassung aus, wenn der Rechtsanwalt den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage bzw. des Rechtsmittels zu bewegen versucht (OLG Hamburg, Beschl. v. 29.5.2012, 4 W 48/12 - juris).
  • OLG Oldenburg, 22.11.2016 - 2 W 57/16

    Streitwert der Nebenintervention richtet sich nach drohenden Regressansprüchen!

    Nach überwiegender Meinung ist das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei für die Bemessung des Streitwerts maßgeblich, auch wenn sich dieser dem Antrag der von ihm unterstützten Partei angeschlossen hat (…Schneider/Herget-Kurpat, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rz. 4250 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2012 - 16 W 30/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 4 W 48/12;… Werner/Pastor-Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rz. 3176 "Nebenintervention"; jeweils m.w.N.).
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