Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 66, § 101 Abs. 1; GVG § 17a
Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Rechtswegverweisung - RA Kotz
Kostenerstattung für Streithelfer nach Rechtswegverweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 101
Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Rechtswegverweisung - rechtsportal.de
ZPO § 101
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten einer Nebenintervention; Unwirksamer Beitritt eines Streithelfers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Kostenerstattung für Streithelfer nach Rechtswegverweisung!
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 19.08.2022 - 61 O 954/19
- OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22
Papierfundstellen
- MDR 2023, 256
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.09.2011 - VII ZB 24/09
Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22
Der sich hieraus ergebende Grundsatz der Kostenparallelität führt dazu, dass der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten inhaltlich dem Kostenerstattungsanspruch entspricht, den die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen den Gegner hat (BGH, Beschluss vom 08.09.2011, Az. VII ZB 24/09, zit. nach Juris). - BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …
Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22
Aufgrund der fehlenden Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 66 ff. ZPO im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG Beschluss vom 22.12.2005, Az. 8 C 2.05, BeckRS 2006, 20302, Rn. 2, 3) verlor der zunächst wirksam erklärte Beitritt des Streithelfers nach der Verweisung des Rechtsstreits aber seine Wirksamkeit (VG Bayreuth Beschluss vom 07.02.2022, Bl. 174 ff. d.A.). - LG Würzburg, 19.08.2022 - 61 O 954/19
Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten nach Rechtswegverweisung
Auszug aus OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 19.08.2022, Az. 61 O 954/19 Öff, abgeändert wie folgt:.
- OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23
Streitwert bei Klage gegen Löschung von Sozialnetzwerk-Konto
Rn. 35 Das KG Berlin (nicht veröffentlichter Beschluss vom 28.01.2022 - 10 W 162/21 -), das OLG Stuttgart (nicht veröffentlichter Beschluss vom 29.08.2022 - 4 W 48/22 -) und das OLG Nürnberg (…Beschluss vom 07.10.2022 - 3 U 2178/22 -, Rn. 28 ff., juris) gingen jeweils von einem Streitwert in Höhe von 10.000 EUR aus.
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