Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29562
OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24 (https://dejure.org/2024,29562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.09.2024 - 4 W 497/24 (https://dejure.org/2024,29562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. September 2024 - 4 W 497/24 (https://dejure.org/2024,29562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,29562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DSGVO Art. 15
    Streitwertbemessung bei behaupteten Datenschutzverstößen des Betreibers einer Website

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertbemessung bei behaupteten Datenschutzverstößen des Betreibers einer Website

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23

    Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Rn. 15 Den Klageantrag zu 3.), mit dem die Feststellung der Pflicht zum Ersatz weiterer Schäden begehrt wird, ist entsprechend der Streitwertfestsetzung des Landgerichts mit 500,- EUR zu bemessen (OLG Dresden Beschl. v. 31.7.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123, beck-online, Rn. 6).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Erwägungen in dem landgerichtlichen Beschluss sowie auf die Begründung des Senats in dem Beschluss vom 31.07.2023 - 4 W 396/23 (BeckRS 2023, 21123 Rn. 7 ff) verwiesen.

    Rn. 20 Der Antrag Ziffer 5.) auf Auskunft ist mit 500 EUR zu bewerten (vgl. OLG Dresden Beschl. v. 31.7.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123 Rn. 11, beck-online, Rn. 13).

    Vielmehr war der Beschluss des Landgerichtes auch insoweit von Amts wegen abzuändern und der Streitwert auf 3.500 EUR festzusetzen (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 31.07.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123 Rn. 7 ff).

    Rn. 26 Der Antrag Ziffer 4 auf Auskunft ist mit 500 EUR zu bewerten (OLG Dresden Beschl. v. 31.7.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123 Rn. 11, beck-online, Rn. 13).

  • OLG Celle, 29.04.2024 - 5 W 19/24

    Streitwert einer Klage auf Ansprüche aus der DSGVO; Angebliche …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz eines Streitwertes von höchstens 2.500 EUR gerechtfertigt (abweichend 500 Euro annehmend: OLG Celle Beschluss vom 29.04.2024 - 5 W 19/24, GRUR-RS 2024, 9035, beck-online).

    Dies rechtfertigt den Ansatz eines Streitwertes von 3.500 EUR (abweichend 500 Euro annehmend: OLG Celle Beschluss vom 29.04.2024 - 5 W 19/24, GRUR-RS 2024, 9035, beck-online).

  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20

    Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Dabei werden üblicherweise 1/4 bis 1/10 angesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2021 - III ZR 162/20 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05

    Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Ein Verbot der reformatio in peius gibt es bei der Streitwertbeschwerde nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05 - juris).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Nach freiem Ermessen des Senats ist dieses Interesse gemäß § 3 ZPO mit 500,- EUR angemessen bewertet (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2023, 4 AR 4/22 - juris: 500 EUR; vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.9.2022, 17 AR 36/22: 500 bis 1.000 Euro; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5 /23 - juris: 500 EUR).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 282/21

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Rn. 16 Es ist für den Streitwert von dem an seinem entsprechenden Leistungsantrag orientierten wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.2.2022, IV ZR 282/21 - juris; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5 /23 - juris).
  • OLG Dresden, 28.09.2022 - 17 AR 36/22

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts in einem Klageverfahren gegen eine …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
    Nach freiem Ermessen des Senats ist dieses Interesse gemäß § 3 ZPO mit 500,- EUR angemessen bewertet (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2023, 4 AR 4/22 - juris: 500 EUR; vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.9.2022, 17 AR 36/22: 500 bis 1.000 Euro; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5 /23 - juris: 500 EUR).
  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Dies entspricht der üblichen Praxis (…vgl. Musielak/Voit/Heinrich, 22. Aufl. 2025, ZPO § 3 Rn. 26;… Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 35. Aufl. 2024, § 3 ZPO Rn. 16.57; auch OLG Dresden…, Beschluss vom 01. Juli 2024 - 4 W 430/24, Rn. 14; OLG Dresden, Beschluss vom 03. September 2024 - 4 W 497/24, Rn. 18; OLG Dresden…, Beschluss vom 08. Januar 2025 - 4 U 1090/24, Rn. 14, jew. zit. nach juris), so dass die Kammer keine Veranlassung sieht, von dem mitgeteilten Streitwert nach oben oder unten abzuweichen, wenngleich dies im Einzelfall grundsätzlich möglich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2006 - VI ZB 73/04, Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2023 - VI ZB 114/21, Rn. 11, jew. zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 W 640/24
    Angesichts des Umstandes, dass der auf Zahlung eines immateriellen Schadens gerichtete Zahlungsantrag regelmäßig auch vorhersehbare Zukunftsschäden abgilt und weitere Anhaltspunkte für drohende Schäden von der Klägerin hier nicht dargetan werden, schätzt der Senat den Wert des Feststellungsantrags vorliegend auf lediglich 500,- EUR ein, was seiner ständigen Rechtsprechung zur Bemessung pauschaler Feststellungsanträgen ohne Anhaltspunkte für mögliche Zukunftsschäden entspricht (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 3. September 2024 - 4 W 497/24 -, Rn. 16, juris; Beschluss vom 29.4.2024 - 4 W 272/24 ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2023, 4 AR 4/22 - juris: 500 EUR; vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.9.2022, 17 AR 36/22: 500 bis 1.000 Euro; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5 /23 - juris: 500 EUR).
  • OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 4 W 48/24

    Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen Verletzung der Datensicherheit von …

    Mittlerweile geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Wert eines solchen Feststellungsantrags regelmäßig 500, 00 EUR beträgt (ebenso etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. November 2024 - 1 W 22/24 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3. September 2024 - 4 W 497/24 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. August 2024 - 101 AR 103/24 e -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Juli 2024 - 8 U 21/24 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2024 - 6 W 36/24 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Mai 2024 - 13 U 100/23 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2024 - 5 U 72/23 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2024 - 3 W 71/24 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 33/23 -, juris, OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2023 - I-7 U 77/23 -, juris; hingegen 300, 00 EUR annehmend OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 5 W 46/24 -, juris und 800, 00 EUR OLG München, Beschluss vom 26. September 2024 - 31 W 1277/24 e -, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
    Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint hier ein Betrag in Höhe von - jedenfalls nicht mehr als - 500 EUR angemessen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.7.2023, 10 W 5/23, zitiert nach juris;… OLG Frankfurt/Main a. a. O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.7.2024, 8 U 21/24 zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3.9.2024, 4 W 497/24, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 02.05.2025 - 1 W 23/25

    Erfolgreiche Streitwertbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einem …

    Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint dieser Wert hier mit nicht mehr als 500 Euro angemessen eingeordnet (so auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5/23 -, Rn. 17, OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11.07.2024 - 6 W 36/24 -, Rn. 28, OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 12.07.2024 - 8 U 21/24 -, Rn. 11, OLG Dresden, Beschluss vom 03.09.2024 - 4 W 497/24 -, Rn. 26, jeweils juris).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2024 - 1 W 71/24
    Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint dieser Wert hier mit nicht mehr als 500 Euro angemessen eingeordnet (so auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5/23 -, Rn. 17, OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11.07.2024 - 6 W 36/24 -, Rn. 28, OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 12.07.2024 - 8 U 21/24 -, Rn. 11, OLG Dresden, Beschluss vom 03.09.2024 - 4 W 497/24 -, Rn. 26, jeweils juris).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2024 - 1 W 26/24
    Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint dieser Wert hier mit nicht mehr als 500 Euro angemessen eingeordnet (so auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05.07.2023 - 10 W 5/23 -, Rn. 17, OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11.07.2024 - 6 W 36/24 -, Rn. 28, OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 12.07.2024 - 8 U 21/24 -, Rn. 11, OLG Dresden, Beschluss vom 03.09.2024 - 4 W 497/24 -, Rn. 26, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Dresden
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht