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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6294
OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00 (https://dejure.org/2001,6294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2001 - 4 W 54/00 (https://dejure.org/2001,6294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 (https://dejure.org/2001,6294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ARB 94 § 27 Abs. 1; ; ARB 94 § 28 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 27 Abs. 1 § 28 Abs. 1 a
    Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung bei einmaligem Erwerb von Anteilen an einer BGB -Gesellschaft zum Zwecke der Veräußerung deren Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerb von Gesellschaftsanteilen; Gewerbsmäßigkeit; Selbständige Tätigkeit; Finanzierung durch Fremdmittel; Deckungsschutz; Rechtsschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 597
  • VersR 2002, 353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    Der private Bereich im Sinne des § 27 Abs. 1. ARB 94 ist in Abgrenzung zum beruflichen Bereich zu bestimmen: Was der Versicherungsnehmer nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit im Sinne von § 28 Abs. 1a ARB 94 versichern kann oder was nicht zur landwirtschaftlichen oder nichtselbständigen Tätigkeit gehört, ist dem privaten Bereich zuzurechnen (vgl. für eine ähnliche Fallgestaltung in älteren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen: BGH, VersR 1992, 1510).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99

    Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    Geschieht das - wie vorliegend - nicht, gilt gemäß § 158n Satz 3 VVG die Erfolgsaussicht als anerkannt, da der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Anlaß hat, die Erfolgsaussicht seines Vorgehens in Frage zu stellen (vgl. Senat, VersR 2001, 233 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95

    Deckungszusage; Verkehrsrechtsschutz; Familienrechtsschutz; Vermögensverwaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    In diesem Sinne hat auch das OLG Oldenburg mit Urteil vom 30. August 1995 (r + s 1995, 463) für den Fall der Verwaltung von sieben Immobilien entschieden.
  • OLG Hamburg, 23.10.1991 - 4 U 130/91

    Grob fahrlässiges Unterlassen der Auswechslung eines Schlosses bei Abhandenkommen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    Der Senat ist nämlich der Auffassung (entgegen OLG Hamm, VersR 1992, 822), dass Art und Umfang der Finanzierung eines Geschäftes allein nichts darüber aussagen, ob es der privaten Vermögensverwaltung angehört oder dem beruflichen Bereich zuzuordnen ist.
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 110/16

    Eintrittspflicht des "Gewerbe-Kombi-"Rechtsschutzversicherers für einen Streit …

    Dem privaten Bereich sind deshalb nur die Angelegenheiten zuzurechnen, die die versicherte Person nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit versichern könnte (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 597; BGH, Urteil vom 23.09.1992 - IV ZR 196/91 -, VersR 1992, 1510; OLG Dresden…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 U 809/12, 4 U 0809/12 -, Rn. 3, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 -, Rn. 3, juris).

    Rn. 37 Ein Gewerbebetrieb ist ein berufsmäßiger Geschäftsbetrieb, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht wird (BGH…, Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 191/81 -, BGHZ 83, 382-391, Rn. 16m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 -, Rn. 4, juris; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 09. Januar 2002 - 13 W 61/01 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Dresden, 27.09.2012 - 4 U 809/12

    Rechtsschutzversicherung; Privatrechtsschutz; Selbständige

    Dieser private Bereich ist in Abgrenzung zum beruflichen Bereich zu bestimmen: Was der Versicherungsnehmer oder sein mitversicherter Angehöriger nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit im Sinne von § 28 Abs. 1a ARB 2008 versichern kann oder was nicht zur landwirtschaftlichen oder nichtselbständigen Tätigkeit gehört, ist dem privaten Bereich zuzurechnen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 597; vgl. auch BGH, VersR 1992, 1510).
  • OLG Hamm, 02.06.2017 - 20 U 110/16

    ARB; Rechtsschutzversicherung; Abgrenzung private - selbständigen Tätigkeit

    Dem privaten Bereich sind deshalb nur die Angelegenheiten zuzurechnen, die die versicherte Person nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit versichern könnte (BGH, Urteil vom 23.09.1992, VersR 1992, 1510; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 597; BGH, Urteil vom 23.09.1992 - IV ZR 196/91 -, VersR 1992, 1510; OLG Dresden…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 U 809/12, 4 U 0809/12 -, VersR 2013, 450, Rn. 3, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 -, ZfSch 2002, 352, Rn. 3, juris).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 06.07.2016 - 711a C 253/14
    Erst wenn die Verwaltung oder Verwertung eines Grundbesitzes einen solchen Umfang annimmt, dass daraus auf die Absicht zu schließen ist, der Besitzer wolle sich damit eine berufsmäßige Einnahmequelle verschaffen, ist die Grenze zur selbständigen Berufstätigkeit überschritten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2.12.2010, Az. 8 U 131/10, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 23.9.1992, Az. IV ZR 196/91, VersR 1992, 1510; OLG Dresden, Urteil vom 27.9.2012, Az. 4 U 809/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2001, Az. 4 W 54/00).

    Die Verwaltung privaten Vermögens, wozu auch die Vermietung von Grundeigentum zählen kann, zählt zum privaten Bereich und ist keiner Berufsausübung zuzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.1992, Az. IV ZR 196/91, VersR 1992, 1510; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2001, Az. 4 W 54/00, NJW-RR 2002, 597).

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