Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.11.2011 - 4 W 554/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsgebühren bei gleichzeitiger Geltendmachung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwaltsgebühren bei gleichzeitiger Geltendmachung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts
Verfahrensgang
- AG Linz am Rhein, 17.06.2011 - 5 UR II 386/09
- AG Linz am Rhein, 22.07.2011 - 5 UR II 386/09
- OLG Koblenz, 23.11.2011 - 4 W 554/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 14.07.2011 - 2 W 141/11
Beratungshilfevergütung: Dieselbe Angelegenheit bei Gewährung für "Unterhalt, …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2011 - 4 W 554/11
Bei der Ausfüllung dieser Kriterien werden insbesondere bei familienrechtlichen Gegenständen unterschiedliche Ansichten vertreten (zum Meinungsstand vgl. ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 14.7.2011 - 2 W 141/11 -, zit. nach BeckRS 2011, 18918). - OLG Rostock, 29.11.2010 - 10 WF 124/10
Gebühren des im Wege der Beratungshilfe beigeordneten Rechtsanwalts für die …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2011 - 4 W 554/11
Für die Frage, in welchem Umfang der Beschwerdeführerin vorliegend für die Beratungshilfe ein Gebührenanspruch erwächst, kommt es entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht auf die Anzahl der ausgegebenen Berechtigungsscheine an (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 29.11.2010 - 10 WF 124/10 -, zit. nach BeckRS 2011, 01452;… s.a. Schoreit/Groß, BerH/PKH/VKH,10. Aufl. 2010, IV § 44 RVG Rnr. 69). - OLG Hamm, 18.11.2010 - 25 W 499/10
Begriff der Angelegenheit i.S. von §§ 16 , 44 RVG
Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2011 - 4 W 554/11
Da der Begriff der Angelegenheit im BerHG nicht näher geregelt ist, ist nach einhelliger Auffassung auf die gebührenrechtlichen Vorschriften des RVG zurückzugreifen (OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2010 - I - 25 W 499/10, zit. nach BeckRS 2011, 18545 m.w.H.).
- OLG Hamm, 08.04.2016 - 25 W 295/15
Begriff der Angelegenheit i.S. von § 2 Abs. 2 BerHG
Denn die Beratung in beiden Arten von Unterhaltssachen bezieht sich hinsichtlich des Bedarfs der Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit einschließlich Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten regelmäßig auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt; in den hier häufig vorkommenden Fällen der nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit sind beide Gegenstände zusätzlich miteinander verbunden (…ebenso OLG Naumburg, aaO, m.w.Nachw..; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.11.2011, 4 W 554/11, JurBüro 2012, 419). - OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 237/13
Beratungshilfe und Vergütung aus der Staatskasse im Zusammenhang mit Trennung und …
Rn. 22 Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei die Zuordnung aller vom Kostengläubiger geleisteten Beratungstätigkeiten zu einer einzigen zu vergütenden Angelegenheit vorgenommen und ist dabei der in jüngerer Zeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.03.2011, Az. 11 WF 1590/10; OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2011, Az. 2 W 141/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2011, Az. 4 W 554/11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012, Az. 8 W 379/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.04.2013, Az. W 41/13; jeweils zitiert nach juris) gefolgt, der sich der Senat ebenfalls anschließt. - OLG Naumburg, 28.03.2013 - 2 W 25/13
Beratungshilfe: Begriff der Angelegenheit in familienrechtlichen …
Denn die Beratung in beiden Arten von Unterhaltssachen bezieht sich hinsichtlich des Bedarfs der Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit einschließlich Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten regelmäßig auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt; in den hier häufig vorkommenden Fällen der nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit sind beide Gegenstände zusätzlich miteinander verbunden (…ebenso OLG Nürnberg, OLG Celle und OLG Stuttgart jeweils a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.11.2011, 4 W 554/11, JurBüro 2012, 419). - OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 20 W 236/13
Beratungstätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit Folgen von Trennung und …
Rn. 23 Das Landgericht ist bei der Zuordnung der von der Kostengläubigerin geleisteten Beratungstätigkeiten zu einer einzigen zu vergütenden Angelegenheit im Ergebnis rechtsfehlerfrei der in jüngerer Zeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.03.2011, Az. 11 WF 1590/10; OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2011, Az. 2 W 141/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2011, Az. 4 W 554/11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012, Az. 8 W 379/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.04.2013, Az. W 41/13; jeweils zitiert nach juris) gefolgt, der sich der Senat ebenfalls anschließt.
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