Rechtsprechung
| OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42
Befangenheit eines Richters wegen Inaussichtstellung einer "Entscheidung zum Haftungsgrund" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorläufige Rechtsansicht ist kein Befangenheitsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.06.2019 - 2 O 316/17
- LG Chemnitz, 28.06.2019 - 6 Ri AR 11/19
- LG Chemnitz, 11.09.2019 - 6 Ri AR 11/19
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …
Auszug aus OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, I-32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.;… Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.). - BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, I-32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.;… Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.). - OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15
Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter
Auszug aus OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, I-32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.;… Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 10.03.2025 - 3 W 10/25
Ablehnung einer Videoverhandlung als Befangenheitsgrund
Rn. 41 Im Ausgangspunkt ist anerkannt, dass es das Recht und unter gegebenen Umständen sogar die Pflicht eines Richters ist, im Rahmen der Prozessleitung seine vorläufige Rechtsansicht kundzutun, ohne dass dies als eine unzulässige Vorabfestlegung ausgelegt werden dürfte (OLG Dresden, Beschluss vom 09.10.2019 - 4 W 769/19 = BeckRS 2019, 27068 Rn. 8). - OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20 Der Beschwerdewert wurde gemäß § 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 09.10.2019 - 4 W 769/19 - juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19, juris Rz. 18 m.w.N.) entsprechend dem Wert des zugrundeliegenden Rechtsstreits festgesetzt.
- OLG Dresden, 17.12.2019 - 4 W 943/19
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 4 W 769/19 -, Rn. 12, juris m.w.N.).
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