Rechtsprechung
| OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Streitwert bei (unwahren) Äußerungen im Internet
- online-und-recht.de
Zur Berechnung des Streitwerts bei einer Äußerungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Äußerungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Höhe des Streitwerts bei rechtswidriger Äußerung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei Äußerungsklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Äußerungsklage
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 15.10.2018 - 8 O 610/18
- OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einem wenig bekannten Portal, das nur begrenzte Nutzerkreise anspricht, ist nicht allein wegen der Veröffentlichung im Internet als besonders schwerwiegend anzusehen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 53). - OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
Auszug aus OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18
Streitwert einer Unterlassungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung sind neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.).
- OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und …
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung oder eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
Der Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung, die keine weitere …
Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt…, Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris).
- OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - LG Düsseldorf, 10.11.2023 - 38 O 176/23
Fake-Bewertungen: 25.000EUR Ordnungsgeld bestätigt.
Diese sind in den von der Antragsgegnerin angeführten Fällen mit zwischen ? 4.000 und ? 10.000 je Äußerung bewertet worden (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 18 W 1726/20 [? 40.000 für zehn Äußerungen]; OLG Köln, Urteil vom 27. August 2020 - 15 U 309/19 [? 50.000 für zehn Äußerungen]; OLG Dresden, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 [E 10.000 für eine Äußerung]). - OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21
Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 25.11.2025 - 4 U 1120/25 Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats…, Beschluss vom 04.12.2023 - 4 W 709/23 -, juris - Rz. 3;… Urteil vom 10.08.2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris).
- OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 W 338/22
Unterlassen von Äußerungen Persönlichkeitsrechtsneutrale Tatsachenbehauptung …
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 04.12.2023 - 4 W 709/23
Persönlichkeitsrechtsverletzung; Streitwert
Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris). - OLG Dresden, 23.11.2023 - 4 W 745/23
Streitwert; Datenschutzverstoß; Werbeschreiben
Maßgeblich ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senat…, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 4 W 396/23 -, Rn. 15, juris;… Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 20.11.2018 - 4 W 982/18 -, juris; Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18 -, juris). - OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Begriff des nächsthöheren Gerichts im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 4 GKG ; …
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