Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.11.2008 - II-4 WF 122/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
RVG § 33; ; RVG § 56; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfallen der Einigungsgebühr bei vorläufiger einvernehmlicher Regelung über Umgangskontakte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen amtsgerichtlichen Gebührenfestsetzungsbeschluss; Umgangsrechtsverfahren in einer elternrechtlichen Streitigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 08.09.2008 - 49 F 62/07
- OLG Köln, 12.11.2008 - II-4 WF 122/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 714
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.01.2014 - 5 WF 157/13
Vorschussfestsetzung hinsichtlich der Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts …
Entscheidend ist, ob die Vereinbarung Regelungen enthält, die auch für den Fall der endgültigen Lösung ihre Gültigkeit behalten sollen, oder ob es sich um eine Zwischenlösung handelt, die für sich noch keine Beilegung des Verfahrens oder eines Teils von ihm darstellt (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 - Juris Rn. 3 f.; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 - Juris Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008 - 4 WF 122/08 - Juris Rn. 6;… Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 5. Aufl., VV 1000 Rn. 120).
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.