Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Einigungsgebühr im Scheidungsverbundverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertbestimmung für die im gerichtlichen Verfahren anhängig gewordenen und deshalb für die Verfahrensgebühr und Terminsgebühr maßgeblichen Gegenstände; Voraussetzung einer prozessualen Anhängigkeit der betreffenden Streitgegenstände mittels Antragstellung für den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 18.12.2007 - 11 F 1052/03
- OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1968
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Hamburg, 26.01.2016 - 6 Ta 29/15
Vergleichsmehrwert für eine Freistellungsregelung im gerichtlichen Vergleich
Ohne Gerichtsverfahren fällt eine 1, 5-fache Einigungsgebühr nach VV 1000 der Anlage 1 zum RVG an, mit Anhängigkeit eines identischen Gerichtsverfahrens sinkt die Gebühr nach VV 1003 der Anlage 1 zum RVG auf den einfachen Satz (vgl. etwa OLG Naumburg 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - juris). - LAG München, 25.03.2024 - 3 Ta 25/24
Gegenstandswert, Allgemeiner Feststellungsantrag, Schleppnetzantrag, Rechtskraft …
Denn zum einen unterscheidet sich die Höhe der Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG und Nr. 1003 VV RVG (Anlage 1 zum RVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 RVG danach, ob über den Gegenstand der Einigung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder nicht (vgl. LAG Hamburg…, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3). - LAG München, 29.02.2024 - 3 Ta 221/23
Gegenstandswert, Vergleich, Verschwiegenheitsverpflichtung, Zwischenzeugnis, …
Rn. 39 Diese Tenorierung ist geboten, da bei der Höhe der Einigungsgebühr zu berücksichtigen ist, ob über den Gegenstand der Einigung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder nicht (vgl. LAG Hamburg…, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3).
- LAG München, 16.07.2025 - 3 Ta 74/25
Hilfsweise ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzantrag, Prozeßbevollmächtigter, …
Rn. 44 Dieser Tenor ist geboten, da einerseits in den Wert eines Vergleichs die Werte aller rechtshängigen oder nicht rechtshängigen Ansprüche einzubeziehen sind, die zwischen den Parteien streitig oder ungewiss waren und die durch den Vergleich geregelt wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 01.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23 - Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 W 17/08 - unter II. 2 der Gründe;… Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber, RVG, 8. Aufl. 2018, Nr. 1000 VV RVG Rn. 109) und andererseits bei der Höhe der Einigungsgebühr zu berücksichtigen ist, ob über den Gegenstand der Einigung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder nicht (vgl. LAG Hamburg…, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3). - LAG München, 21.12.2023 - 3 Ta 187/23
Gegenstandswert, Vergleichswert, Vergleichsmehrwert, Hilfsantrag
Um der unterschiedlichen Gebührenberechnung zu entsprechen, muss der Gegenstandswert für den Vergleich den Wert der Gegenstände, die nicht in diesem Rechtsstreit anhängig, aber zwischen den Parteien streitig oder ungewiss waren und mithin den Vergleichsmehrwert bilden, ausweisen (vgl. LAG Hamburg…, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3). - LAG München, 11.08.2025 - 3 Ta 74/25
Gegenstandswert, außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung bei …
Dieser Tenor ist geboten, da einerseits in den Wert eines Vergleichs die Werte aller rechtshängigen oder nicht rechtshängigen Ansprüche einzubeziehen sind, die zwischen den Parteien streitig oder ungewiss waren und die durch den Vergleich geregelt wurden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 01.02.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23 - Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 W 17/08 - unter II. 2 der Gründe;… Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber, RVG, 8. Aufl. 2018, Nr. 1000 VV RVG Rn. 109) und andererseits bei der Höhe der Einigungsgebühr zu berücksichtigen ist, ob über den Gegenstand der Einigung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder nicht (vgl. LAG Hamburg…, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3). - LAG München, 04.03.2024 - 3 Ta 12/24
Gegenstandswert, Zwischenzeugnis, Endzeugnis
Da bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen ist, ob über den Gegenstand der Einigung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder nicht, ist zudem ein Vergleichsmehrwert auszuweisen (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3; vgl. das Berechnungsbeispiel in Enders, RVG für Anfänger, 17. Aufl. 2016, E II 23.1.
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