Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.07.1988 - 4 WF 192/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 204
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl BGH, Urteil vom 23. Juni 1959 - VI ZR 133/58, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1988 - 4 WF 192/88, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 1991 - 3 WF 182/91, juris). - SG Berlin, 27.01.2011 - S 127 SF 9411/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Gebühr bei …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - SG Freiburg, 04.06.2012 - S 22 AS 1107/12
Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht durch Aufspaltung eines Bescheides und …
Rechtsanwälte sind gegenüber ihren Mandanten verpflichtet, deren Rechte so wahrzunehmen, dass möglichst geringe Kosten erwachsen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.1988 - 4 WF 192/88 -, zit. in Juris m.w.N.).Seine Pflicht zur Vermeidung unnötiger Kosten wird nicht dadurch berührt, dass er seine Gebühren aus der Landeskasse statt von seinem Auftraggeber erhält (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.1988, a.a.O.).
- LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08
Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05
Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08
Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01
Gerichtliche Zuständigkeit für Regelung der elterlichen Sorge bei Anhängigkeit …
Diese Erwägungen gelten auch in sogenannten Entführungsfällen (BGH FamRZ 1981, 135 ff.;… Staudinger-Kropholler, 2000, Rdnr. 406 zur Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 204 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1984, 194 ff.). - SG Berlin, 09.02.2011 - S 127 SF 4101/10
Streit um Höhe der Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110). - LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10
Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren; …
Die durch unsachgemäße Behandlung des Auftrags entstandenen überflüssigen Anwaltsgebühren sind eine Schlechterfüllung des erteilten Auftrags zum Nachteil des Mandanten und brauchen von diesem nicht erstattet zu werden (vgl. BGH VersR 1959, 890; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 204 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 110).
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