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| OLG München, 31.03.2009 - 4 WF 36/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwertbemessung in Ehesachen: Abzug eines Pauschbetrages für unterhaltsberechtigte Kinder vom Nettoeinkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG München, 03.02.1992 - 4 WF 16/92
Auszug aus OLG München, 31.03.2009 - 4 WF 36/09
Daher ist es gerechtfertigt, ein Kind auch dann über einen Freibetrag zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen für eine steuerliche Gesamtveranlagung fehlen, da jedes Kind letztlich durch die Scheidungskosten mittelbar belastet wird (OLG München, JurBüro 1992, 349). - OLG Nürnberg, 29.05.1985 - 10 WF 1489/85
Auszug aus OLG München, 31.03.2009 - 4 WF 36/09
6 Auch bei den vom Vermögen abzuziehenden Freibeträgen wird weitgehend auf die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder abgestellt (…Schneider/Herget, a. a. O., Rn. 1330; OLG Nürnberg, FamRZ 1986, 194 und JurBüro 1989, 1723; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 1242).
- OLG Braunschweig, 17.07.2023 - 1 WF 41/23
Ehescheidung; Wert; Vermögen; Freibetrag; Zur Berücksichtigung des Vermögens beim …
Während einige Oberlandesgerichte für Kinder keinen Freibetrag ansetzen (OLG Stuttgart Beschluss vom 04.01.2018, 18 WF 149/17, MDR 2018, 411; KG, Beschluss vom 18.12.2017, 18 WF 51/17; Beschluss vom 20.01.2022,16 WF 4/22, FamRZ 2022, 1554), berücksichtigen andere Oberlandesgerichte pro Kind einen Betrag von 10.000 EUR (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.01.2021, 13 WF 198/20; Beschluss vom 19. Mai 2022, 13 WF 70/22, FamRZ 2022, 1389; KG, Beschluss vom 05.05.2014, 18 WF 60/14 - über juris) oder in Höhe von 30.000 EUR (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 8.03.2019, 12 WF 184/18, JurBüro 2019, 260; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.04.2017, 2 WF 51/17, FamRZ 2017, 1771; OLG München, Beschluss vom 31.03.2009, 4 WF 36/09, FamRZ 2009, 1703).
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