Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.03.2006 - 4 WF 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 3, 4
Zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen PKH-Antrags im familienrechtlichen Vefahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidungsreife für einen Prozesskostenhilfeantrag; Bedeutung einer schriftlichen Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags, des Vorliegens der vollständigen Unterlagen mit Belegen und eines Ablaufens der Frist zur Stellungnahme für den Gegner ; Entbehrlichkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 07.02.2006 - 12 F 191/04
- OLG Köln, 30.03.2006 - 4 WF 50/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1854
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 2 WF 145/95
Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2006 - 4 WF 50/06
Vom Ansatz zutreffend stellt das Familiengericht darauf ab, dass Entscheidungsreife bezüglich eines Prozesskostenhilfeantrages erst eintritt, wenn der Prozesskostenhilfeantrag schriftlich begründet, mit vollständigen Unterlagen und Belegen versehen und die Frist zur Stellungnahme für den Gegner abgelaufen ist (so OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 805).Das Gericht darf deshalb nicht allzu formalistisch verfahren (BGH EzFamR, ZPO § 117 Nr. 3 mit Anmerkung Schneider; so zitiert in OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 805).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 E 871/11
Maßgeblichkeit von Angaben im amtlichen Prozesskostenhilfeformular bei Vorlage …
Rn. 13 Vgl. hierzu auch OLG L. , Beschluss vom 30. März 2006 - 4 WF 50/06 -, FamRZ 2006, 552. - LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 6 Ta 250/07
Prozesskostenhilfe bei Insolvenzverfahren
Soweit sich die Beschwerde auf die Entscheidung des OLG Köln vom 30. März 2006 - 4 WF 50/06 = FamRz 06, 1854 bezieht, in welcher die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Vordrucks nach § 117 Abs. 3 und 4 ZPO sowie die entsprechende Belege zu § 117 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise für entbehrlich angesehen wurde, führt dies zu keiner anderen Beurteilung; denn diese Entscheidung stellt zur Begründung der auch von ihr grundsätzlich anerkannten Vorlage einer vollständig ausgefüllten Prozesskostenhilfeerklärung inhaltlich darauf ab, dass demselben entscheidungsbefugten Richter die "Prozessarmut" der Partei aufgrund von "Erklärungen" in von ihm geführten Parallelverfahren bekannt gewesen ist. - LAG Köln, 30.09.2013 - 11 Ta 177/13
Mängel bei PKH-Gesuch
In Ausnahmefällen kann die Vorlage entbehrlich sein, denn die Benutzung des Formulars ist keine prozessuale oder materielle Entscheidungsvoraussetzung, sondern dient nur der Entlastung des Gerichts (BGH, Beschl. v. 08.04.1987 - IVb ZB 77/87 - OLG Köln, Beschl. v. 30.03.2006 - 4 WF 50/06 -). - OLG Stuttgart, 10.07.2025 - 11 WF 76/25
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei unvollständigen Vermögensangaben
Rn. 7 Bei der Behandlung einer unvollständigen Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse darf nicht zu formalistisch verfahren werden; ist der Antrag entscheidungsreif und kann für das Gericht anhand der bereits vorliegenden Unterlagen nicht zweifelhaft sein, dass Prozessarmut vorliegt, so ist Prozesskostenhilfe trotz Unvollständigkeit zu bewilligen (vgl. BGH NJW-RR 2009, 563; OLG Köln BeckRS 2006, 5635). - OLG Koblenz, 10.07.2025 - 11 WF 76/25 Bei der Behandlung einer unvollständigen Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse darf nicht zu formalistisch verfahren werden; ist der Antrag entscheidungsreif und kann für das Gericht anhand der bereits vorliegenden Unterlagen nicht zweifelhaft sein, dass Prozessarmut vorliegt, so ist Prozesskostenhilfe trotz Unvollständigkeit zu bewilligen (vgl. BGH NJW-RR 2009, 563 ; OLG Köln BeckRS 2006, 5635).
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