Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Auswirkungen nicht vorgelegter Unterlagen zum Einkommen auf die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamFG 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 Satz 2; ZPO 114, 117, 118 Abs. 2 Satz 4
Verfahrenskostenhilfe, Belegvorlage, Fristsetzung, Instanzende, Erfolgsaussicht; Verfahrensleitungspflicht- - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen nicht vorgelegter Unterlagen zum Einkommen auf die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelnhausen, 21.10.2010 - 62 F 862/10
- OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11
Vielmehr ist eine Bedürftigkeit nur zu verneinen, soweit sie sich nicht aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, d. h. gegebenenfalls sind lediglich nicht belegte Abzugsposten außer acht zulassen (§ 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, vgl. BGH, FamRZ 2008, 871). - OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06
Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11
Rn. 6 Ist der Verfahrenskostenhilfeantrag mit den unvollständigen Unterlagen so rechtzeitig vor Abschluss des Rechtszugs eingereicht worden, dass eine Vervollständigung noch vor Instanzende möglich ist, ist dem Verfahrenskosten begehrenden Beteiligten hierfür entweder nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO eine Frist zu setzen oder zumindest ein Hinweis zu erteilen, der ihm eine Vervollständigung der Unterlagen vor Instanzende ermöglicht (so auch OLG Lüneburg, FamRZ 2007, 295 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1852; Gottwald, FamRZ 2004, 384;… Kalthoener/Büttner/Frobel-Sachs, Prozess und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., 2010, Randnr. 140). - OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06
Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen der Verletzung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11
Rn. 6 Ist der Verfahrenskostenhilfeantrag mit den unvollständigen Unterlagen so rechtzeitig vor Abschluss des Rechtszugs eingereicht worden, dass eine Vervollständigung noch vor Instanzende möglich ist, ist dem Verfahrenskosten begehrenden Beteiligten hierfür entweder nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO eine Frist zu setzen oder zumindest ein Hinweis zu erteilen, der ihm eine Vervollständigung der Unterlagen vor Instanzende ermöglicht (so auch OLG Lüneburg, FamRZ 2007, 295 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1852; Gottwald, FamRZ 2004, 384;… Kalthoener/Büttner/Frobel-Sachs, Prozess und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., 2010, Randnr. 140).
- OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe
Eine erst im zweiten Rechtszug erfolgte Bezugnahme auf eine in einem Parallelverfahren vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse könnte der Beschwerde aber ohnehin nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen bereits abgeschlossenen Rechtszug nur dann in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtszugs vorgelegen haben oder dem Antragsteller eine Nachfrist für die Vervollständigung seines Antrags gesetzt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8.2.2011 - 4 WF 7/11 , www.hefam.de; Beschluss vom 23.1.2014 - 4 WF 264/13 , www.hefam.de; Beschluss vom 17.6.2016 - 4 WF 104/15, nicht veröffentlicht; so auch BGH, FamRZ 2014, 196; OLG Lüneburg, FamRZ 2007, 295 m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1852; Gottwald, FamRZ 2004, 384;… Zöller/ Schultzky , ZPO, Kommentar, 33. Aufl., 2020, § 117, Rdnr. 17 f. m.w.N.; BeckOK-ZPO/ Reichling , Stand: 1.3.2021;… § 117, Rdnr. 10 f. m.w.N.). - OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 4 WF 264/13
Nachträgliche Belegvorlage bei Verfahrenskostenhilfe
Hierzu kann es sogar verpflichtet sein, wenn der Hilfe suchende Beteiligte erkennbar von der Vollständigkeit seiner Angaben bzw. der vorgelegten Belege ausging und das Gericht ihn weder auf die Unvollständigkeit hingewiesen noch über seinen Verfahrenskostenhilfeantrag entschieden hat, obwohl hierfür ausreichend Zeit gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.2.2011, 4 WF 7/11, veröffentlicht unter www.hefam.de). - OVG Sachsen, 29.03.2017 - 5 D 122/16
Rückwirkende Prozesskostenhilfe nach Instanzende, Beschwerdeausschluss, …
Rn. 8 Ob eine solche Ausnahme auch dann gilt, wenn der Prozesskostenhilfeantrag bis zum Ende der Instanz nicht bewilligungsreif war, aber der Antragsteller vorher die Gelegenheit hätte bekommen müssen, seine (nur) unvollständigen Angaben und Belege zu ergänzen (…so HessLAG, Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 7 Ta 281/12 -, juris Rn. 12 bis 16; OLG Frankfurt, Beschl. v. 8. Februar 2011 - 4 WF 7/11 -, juris Rn. 5 bis 7), kann hier dahinstehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".