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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22801
OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21 (https://dejure.org/2021,22801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2021 - 4 WF 82/21 (https://dejure.org/2021,22801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 4 WF 82/21 (https://dejure.org/2021,22801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1985
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Sowohl in Rechtsprechung und Literatur wird zwar vertreten, dass das Gericht im Rahmen seiner aus dem Gebot des fairen Verfahrens erwachsenden Fürsorgepflicht verpflichtet ist, einen um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten auf das Erfordernis der Benutzung des Formularvordrucks hinzuweisen und Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses zu geben (vgl. BGH, FamRZ 2019, 2015; OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 806; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1396; BeckOK-ZPO/ Reichling , Stand: 1.3.2021;… § 117, Rdnr. 37;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 9. Aufl. 2020, Rdnr. 107; a. A. BGH, NStZ-RR 2015, 351).

    Eine entsprechende Hinweispflicht wird aber fast ausnahmslos nur gegenüber anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten angenommen, um so eine effektive Durchsetzung des mit dem Institut der Verfahrenskostenhilfe verfolgten Zwecks zu gewährleisten, Bemittelte und Unbemittelte in den Chancen ihrer Rechtsverfolgung gleichzustellen (vgl. BGH, FamRZ 2019, 2015).

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 83/07

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit bei Beantragung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Der beantragten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe steht allerdings die unterbliebene Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers nach §§ §§ 76 Abs. 1 FamFG, 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO entgegen, für welche sich der Beschwerdeführer nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 117 Abs. 4 ZPO des durch § 1 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 PKHVV festgelegten Formulars bedienen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 214/10, FamRZ 2011, 104; Beschluss vom 20.2.2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868).

    Dass der Beschwerdeführer in einem anderen - drei Jahre vorher eingeleiteten - gerichtlichen Verfahren eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hat und ihm dort Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, befreit ihn nicht von der Pflicht zur Vorlage der Formularerklärung, die grundsätzlich sogar für jeden Rechtszug desselben Verfahrens gesondert vorzulegen ist und das für die Entscheidung über den Verfahrenskostenhilfeantrag zuständige Gericht in die Lage versetzen soll, ohne weitere Nachforschungen zu entscheiden (§§ 76 Abs. 1 FamFG, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12, WuM 2013, 61; Beschluss vom 20.2.2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; BGHZ 148, 66).

  • BGH, 29.11.2012 - III ZA 32/12

    Prozesskostenhilfe: Verstoß gegen den Formularzwang trotz Vorlage des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Nach § 2 Abs. 2 PKHVV befreit der Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (nicht SGB II) lediglich vom Ausfüllen der Abschnitte E bis J des Formularvordrucks, und zwar auch nur dann, wenn der Erklärung der letzte Bewilligungsbescheid des Sozialamts beigefügt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12, WuM 2013, 61).

    Dass der Beschwerdeführer in einem anderen - drei Jahre vorher eingeleiteten - gerichtlichen Verfahren eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hat und ihm dort Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, befreit ihn nicht von der Pflicht zur Vorlage der Formularerklärung, die grundsätzlich sogar für jeden Rechtszug desselben Verfahrens gesondert vorzulegen ist und das für die Entscheidung über den Verfahrenskostenhilfeantrag zuständige Gericht in die Lage versetzen soll, ohne weitere Nachforschungen zu entscheiden (§§ 76 Abs. 1 FamFG, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12, WuM 2013, 61; Beschluss vom 20.2.2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; BGHZ 148, 66).

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Das Institut der Verfahrenskostenhilfe dient insbesondere nicht dazu, dem Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten nach Abschluss des Verfahrens einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. BAG, MDR 2004, 415).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Dass der Beschwerdeführer in einem anderen - drei Jahre vorher eingeleiteten - gerichtlichen Verfahren eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hat und ihm dort Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, befreit ihn nicht von der Pflicht zur Vorlage der Formularerklärung, die grundsätzlich sogar für jeden Rechtszug desselben Verfahrens gesondert vorzulegen ist und das für die Entscheidung über den Verfahrenskostenhilfeantrag zuständige Gericht in die Lage versetzen soll, ohne weitere Nachforschungen zu entscheiden (§§ 76 Abs. 1 FamFG, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12, WuM 2013, 61; Beschluss vom 20.2.2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; BGHZ 148, 66).
  • BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Einem Rechtsanwalt muss die sich eindeutig aus dem Gesetz ergebende Notwendigkeit der Einreichung einer formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten als Voraussetzung für die beantragte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bekannt sein (so auch BAG, Beschluss vom 31.7.2017 - 9 AZB 32/17, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.9.2019 - 4 W 3/18, BeckRS 2019, 22226; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 249;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 9. Aufl. 2020, Rdnr. 97).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Eine im Ursprungsverfahren erfolgte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erstrecken sich auch auf das Prüfungsverfahren; dieses ist auch in Bezug auf die Rechtsanwaltsgebühren keine besondere Angelegenheit (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.1.2016 - 5 WF 20/16 , FamRZ 2016, 926).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Der beantragten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe steht allerdings die unterbliebene Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers nach §§ §§ 76 Abs. 1 FamFG, 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO entgegen, für welche sich der Beschwerdeführer nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 117 Abs. 4 ZPO des durch § 1 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 PKHVV festgelegten Formulars bedienen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 214/10, FamRZ 2011, 104; Beschluss vom 20.2.2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Eine erst im zweiten Rechtszug erfolgte Bezugnahme auf eine in einem Parallelverfahren vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse könnte der Beschwerde aber ohnehin nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen bereits abgeschlossenen Rechtszug nur dann in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtszugs vorgelegen haben oder dem Antragsteller eine Nachfrist für die Vervollständigung seines Antrags gesetzt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8.2.2011 - 4 WF 7/11 , www.hefam.de; Beschluss vom 23.1.2014 - 4 WF 264/13 , www.hefam.de; Beschluss vom 17.6.2016 - 4 WF 104/15, nicht veröffentlicht; so auch BGH, FamRZ 2014, 196; OLG Lüneburg, FamRZ 2007, 295 m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1852; Gottwald, FamRZ 2004, 384;… Zöller/ Schultzky , ZPO, Kommentar, 33. Aufl., 2020, § 117, Rdnr. 17 f. m.w.N.; BeckOK-ZPO/ Reichling , Stand: 1.3.2021;… § 117, Rdnr. 10 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06

    Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen der Verletzung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21
    Eine erst im zweiten Rechtszug erfolgte Bezugnahme auf eine in einem Parallelverfahren vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse könnte der Beschwerde aber ohnehin nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen bereits abgeschlossenen Rechtszug nur dann in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtszugs vorgelegen haben oder dem Antragsteller eine Nachfrist für die Vervollständigung seines Antrags gesetzt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8.2.2011 - 4 WF 7/11 , www.hefam.de; Beschluss vom 23.1.2014 - 4 WF 264/13 , www.hefam.de; Beschluss vom 17.6.2016 - 4 WF 104/15, nicht veröffentlicht; so auch BGH, FamRZ 2014, 196; OLG Lüneburg, FamRZ 2007, 295 m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1852; Gottwald, FamRZ 2004, 384;… Zöller/ Schultzky , ZPO, Kommentar, 33. Aufl., 2020, § 117, Rdnr. 17 f. m.w.N.; BeckOK-ZPO/ Reichling , Stand: 1.3.2021;… § 117, Rdnr. 10 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 4 WF 264/13

    Nachträgliche Belegvorlage bei Verfahrenskostenhilfe

  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
  • OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11

    Auswirkungen nicht vorgelegter Unterlagen zum Einkommen auf die Gewährung von …

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.06.2013 - 5 Ta 82/13

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, keine hinreichenden …

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 WF 131/10

    Prozesskostenhilfe: Bezugnahme auf Parallelverfahren wegen Erklärung über …

  • OLG Frankfurt, 12.07.2019 - 3 WF 106/19

    Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Unterlagen zur VKH-Erklärung

  • OLG Frankfurt, 02.06.2025 - 6 UFH 2/25

    Voraussetzungen für Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG

    Nach einer Ansicht ist das Über- bzw. Vorprüfungsverfahren durch das Ausgangsgericht durchzuführen und Teil des Ausgangsverfahrens (…vgl. Musielak/Borth/Frank/Frank, 7. Aufl. 2022, FamFG § 166 Rn. 5, beck-online; zu § 166 Abs. 3 FamFG OLG Schleswig…, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 8F AR 5/24 -, Rn. 17, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 WF 82/21 -, Rn. 13 , juris …und Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 WF 20/16 -, Rn. 3 , juris).
  • OLG Schleswig, 22.07.2024 - 8F AR 5/24

    Örtliche Zuständigkeit für Überprüfungsverfahren bei Kindesumzug

    Rn. 16 bb) Demgegenüber ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden, dass die Überprüfung nach § 166 Abs. 3 FamFG kein eigenständiges Verfahren darstelle, sondern noch zum Ausgangsverfahren gehöre (…vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 juris Rn. 3: "nicht förmliche informelle Verfahren eigener Art"; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 1985 juris Rn. 13: "Teil des Ursprungsverfahrens";… KG FamRZ 2024, 463 juris Rn. 22 zur Überprüfung nach § 166 Abs. 2 FamFG: "informelles, nicht-förmliches (Vorprüfungs-)Verfahren").
  • OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 4 UF 49/24

    Anpassung einer Kindesschutzmaßnahme nach § 1696 Abs. 2 BGB

    Für die Kostenentscheidung gilt, dass Ausgangs- und Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 FamFG zwar einen einheitlichen Gegenstand bilden (vgl. Senat FamRZ 2021, 1985;… Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 166 FamFG, Rn. 23), so dass es auch für das Beschwerdeverfahren keiner gesonderten Kostenentscheidung und Wertfestsetzung bedarf.
  • OLG Stuttgart, 07.05.2026 - 17 WF 69/26

    Keine Bewilligung von PKH auf Antrag der Mutter des betroffenen Kindes für ein …

    Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Vorprüfung, ob ein förmliches Abänderungsverfahren nach § 166 Abs. 1 FamFG, § 1696 BGB einzuleiten ist (…BeckOGK/Fuchs, FamFG, Stand: 15.02.2026, § 166, Rn. 55, 56; OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 1985, juris, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2024 - 4 WF 121/24

    Verfahrenskostenhilfe: Keine Anwendung von §§ 76 Abs. 1 FamFG, 124 Abs. 1 Nr. 2 …

    Bejaht das Gericht aber - wie hier - ein gerichtliches Regelungsbedürfnis und leitet daher ein förmliches Abänderungsverfahren zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts ein (§ 166 FamFG), ist eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe regelmäßig gegeben (vgl. Senat FamRZ 2021, 1985 [zum Umgang]; OLG Hamm FamRZ 2016, 1948; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 1157; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528;… MüKoBGB/Volke, 9. Aufl. 2024, BGB § 1696 Rn. 80).
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