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Weitere Entscheidung unten: KG, 19.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16023
OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01 (https://dejure.org/2001,16023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2001 - 4 Ws 109/01 (https://dejure.org/2001,16023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2001 - 4 Ws 109/01 (https://dejure.org/2001,16023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 5; ; StGB § 57 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 5, Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldtransport; Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer ; Schwerer Raub; Überfall ; Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung ; Ungünstige Sozialprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 16.03.1988 - 2 Ws 52/88

    Gerd Heidemann

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01
    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der Frage, ob ein Verheimlichen der Tatbeute und die hierin zu sehende mangelnde Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung im vorliegenden Fall zu einer ungünstigen Sozialprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 StGB führt und sich bereits deshalb eine Strafaussetzung zur Bewährung verbietet (vgl. hierzu OLG Hamburg, NStZ 1988, 274;… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. 2001, Rz. 6 zu § 57;… Stree in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, Rz. 17 zu § 57).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01
    Wer durch sein Schweigen oder durch falsche Angaben den Zugriff auf die durch die Tat erlangten Vermögensvorteile erschwert, verdient auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten, die in § 57 Abs. 5 StGB ihren Ausdruck gefunden haben (vgl. hierzu Terhorst, JR 1988, 295, 296), nicht die Strafaussetzung der Reststrafe zur Bewährung.
  • OLG München, 08.12.1986 - 2 Ws 1257/86

    Strafaussetzung; Erkenntnisverfahren; Strafschärfung; Ablehnung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 4 Ws 109/01
    Der Senat verkennt nicht, daß das Bestreiten der Tat und demzufolge auch das Schweigen zum Verbleib der Beute ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten im Erkenntnisverfahren darstellt, das ihm nicht straferschwerend angelastet werden darf (vgl. OLG München, JR 1988, 294 mit zustimmender Anmerkung Terhorst;… Tröndle/Fischer, aaO., Rz. 29c zu § 46 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 19.07.2001 - 4 Ws 109/01, 1 AR 1424/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,53711
KG, 19.07.2001 - 4 Ws 109/01, 1 AR 1424/96 (https://dejure.org/2001,53711)
KG, Entscheidung vom 19.07.2001 - 4 Ws 109/01, 1 AR 1424/96 (https://dejure.org/2001,53711)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01, 1 AR 1424/96 (https://dejure.org/2001,53711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1988 - StB 14/88
    Auszug aus KG, 19.07.2001 - 4 Ws 109/01
    Um erkennen zu :können, ob diese Voraussetzungen für ihn gegeben sind, muss der Zeuge daher zunächst abwarten, welche Fragen an ihn gerichtet werden, denn erst dann kann sich zeigen, ob etwa einer der seltenen Ausnahmefälle vorliegt, in denen die Beantwortung jeder der an ihn gerichteten Fragen eine solche Gefahr begründen könnte (BGHR, § 70 StPO Weigerungsgrund 3).
  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes …

    Zu einem Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, wird das Auskunftsverweigerungsrecht nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die gesamte Aussage des Zeugen mit seinem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts mehr übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eigener Strafverfolgung bezeugen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH StV 2002, 604; BGH StV 1987, 328; BGH NStZ 1986, 181; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01 - und 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - ; KG, Beschluss vom 5. März 2004 - 5 Ws 58/03 - ).
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