Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.03.1969 - 4 Ws 140/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erscheinen vor Gericht mit ordentlicher Arbeitskleidung begründet keine Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens - Ordentliche Arbeitskleidung verletzt nicht Würde des Gerichts
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1919
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16
Familiensache: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Erscheinen eines …
Es reicht ein solches Verhalten gegenüber den anderen Prozessbeteiligten oder gegen sonstige unbeteiligte Personen (OLG Hamm, NJW 1969, 1919, 1920). - OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94
Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper …
Es ist grundsätzlich anerkannt, daß das Erscheinen in unangemessener Kleidung einen Angriff auf das Ansehen des Gerichts als Institution der sozialen Gemeinschaft darstellen kann (vgl. BVerfG DRiZ 1966, 356; OLG. Hamm, NJW 1969, 1919; OLG Düsseldorf NJW 1986, 1506). - OLG Stuttgart, 03.09.1992 - 1 Ws 97/92
Bedrohen eines Zeugen mit den Worten er werde nicht mehr lange leben als …
Es genügt nicht, daß der Anlaß für das Einschreiten des Gerichts in den Gründen des in das Protokoll aufgenommenen Beschlusses erwähnt wird, weil damit nur die Sachdarstellung des festsetzenden Richters über den Hergang, nicht auch diejenige des Protokollführers niedergelegt ist (vgl. OLG Düsseldorf StV 1983, 274; OLG Stuttgart Die Justiz 1979, 347; NJW 1969, 627; OLG Hamm NJW 1969, 1919 [OLG Hamm 31.03.1969 - 4 Ws 140/69] ;… Kissel GVG § 182 Rdnr. 2;… Mayr in KK StPO 2. Auflage § 182 GVG Rdnr. 1;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Auflage § 182 GVG Rdnr. 1). - OLG Stuttgart, 20.12.1985 - 3 Ws 338/85
Zulässigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes von 200,00 DM wegen der …
Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist unter Ungebühr ein vorsätzliches Verhalten in der Sitzung zu verstehen, das geeignet ist, die Würde des Gerichts erheblich zu verletzen oder die Ruhe und Ordnung einer gerichtlichen Verhandlung gröblich zu stören (Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O., Mayr in Karlsruher Kommentar, StPO, Rdnr. 2 zu § 178 GVG; KMR, 7. Aufl., Rdnr. 2 zu § 178 GVG; Baumbach/Albers, ZPO, 44. Aufl., Anm. 2 zu § 178 GVG; OLG Stuttgart, NJW 1969, 627; OLG Hamm NJW 1969, 1919; OLG Nürnberg, JZ 1969, 150; OLG Hamm, NJW 1975, 942; OLG Karlsruhe, JR 1977, 392; OLG Koblenz, NStZ 1984, 234; Schl.-Holst. - OLG Hamm, 17.12.1998 - 4 Ws 723/98
Betrunkener Angeklagter, Begründung des Beschlusses, inhaltliche Anforderungen, …
Der spätere Vermerk des Amtsrichters vom 20.11.1998 (Bl. 66 R d.A.) kann vom Senat insoweit nicht verwertet werden (zu vgl. OLG Hamm, NJW 1969, 1919, 1920).
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