Rechtsprechung
| KG, 31.05.1999 - 4 Ws 140/99, 1 AR 614/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer …
Auch wenn - wie hier - ein weiterer Verteidiger zur Verfahrenssicherung neben einem Wahlverteidiger bestellt werden soll, ist dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts nach § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO zu geben (Senat StV 1993, 628 und Beschluss vom 31. Mai 1999 - 4 Ws 140/99 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 55;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 10;… Laufhütte in KK, a.a.O., § 142 Rdnr. 8).Eine Auslagenentscheidung war nicht zu treffen, da es sich bei der Beschwerdeentscheidung über die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung, ebenso wie bei der Beschwerdeentscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Senat, Beschluss vom 31. Mai 1999, 4 Ws 140/99 [juris] m.w.N.), um ein Zwischenverfahren handelt.
- OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur …
Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).Die Sollvorschrift des § 142 Abs. 1 S. 2 StPO kommt daher praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000, 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99- 4 Ws 140/99; jeweils recherchiert in juris).
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09
Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …
Denn die als Soll-Vorschrift ausgestaltete Norm kommt vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen - hier nicht ersichtlichen - Ausnahmefällen abgewichen werden kann (Senat, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 1 Ws 409/09; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99). - OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ws 676/09
Bestellung des auswärtigen Vertrauensanwalts zum Pflichtverteidiger im …
Denn die als Soll-Vorschrift ausgestaltete Norm kommt vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (Senat, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 1 Ws 409/09; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99).
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