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| KG, 09.11.2001 - 4 Ws 190/01, 1 AR 1297/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO
Hinzu kommt, dass der Angeklagte, der burkinischer Staatsangehöriger ist, im Falle einer Verurteilung schwerwiegende ausländerrechtliche Nachteile zu gewärtigen haben könnte (…zu deren Berücksichtigung vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 9. November 2001 - 4 Ws 190/01 - und 26. Januar 2000 - 4 Ws 18/00 -, jeweils juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 140 Rdn. 25). - BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04
Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers …
Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).
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