Rechtsprechung
| KG, 13.12.1996 - 4 Ws 213/96, 1 AR 1533/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 17.04.1998 - 1 Ss 82/98 Daher kann auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Beiordnung eines Verteidigers geboten sein, wenn als Folge einer Verurteilung der Widerruf einer Bewährung in anderer Sache droht, insbesondere wenn der Widerruf davon abhängt, ob bei Verurteilung zu einer neuerlichen Strafe diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, und die Summe der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der von einem möglichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung betroffenen Strafe ein Jahr erreicht oder darüber liegt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Juni 1997 und 13. Dezember 1996 - 4 Ws 115/97 und 4 Ws 213/96 - m.w.N.; OLG Köln StV 1993, 402).
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