Rechtsprechung
| KG, 27.10.1997 - 4 Ws 229/97, 1 AR 1338/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 07.09.1999 - 4 Ws 158/99 Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn wie im vorliegenden Fall von dem Angeklagten geltend gemacht, die beanstandete Aussetzung das Urteil nicht vorbereitet, sondern nur verfahrenshemmend wirkt und seinen Erlaß hindert, also insbesondere nicht die Beweisaufnahme vorbereitet und der weiteren Sachaufklärung dient (KG, Beschlüsse vom 2. Mai 1994, 4 Ws 116/94, sowie 27. Oktober 1997, 4 Ws 229/97).
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