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| KG, 20.11.1997 - 4 Ws 248/97, 1 AR 1431/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99
Strafprozeßrecht: Voraussetzungen für die Auswechslung eines Pflichtverteidigers
Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß der Angeklagte Umstände darlegt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 1997 und 6. März 1996 - 4 Ws 248/97 und 32/96 - und Beschlüsse in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347 ). - KG, 25.10.1999 - 4 Ws 265/99 Vielmehr muß der Angeklagte Umstände darlegen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem früheren Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. Senat, Beschluß vom 20. November 1997 - 4 Ws 248/97 m.w.N.; KG JR 1974, 433 (434)).
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