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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 290/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,24558
OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 (https://dejure.org/1999,24558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 (https://dejure.org/1999,24558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 1999 - 4 Ws 290/99 (https://dejure.org/1999,24558)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, notwendige Verteidigung, drohender Bewährungswiderruf, Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 290/99
    Diese Grenze wird vorliegend deutlich überschritten, so dass die Beschwerde Erfolg haben muss (zu vgl. zum Ganzen auch BayObLG in NJW 1995 S. 2738; OLG Frankfurt in StV 1995 S. 628 ff).".
  • BayObLG, 16.03.1995 - 2St RR 51/95
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 290/99
    Diese Grenze wird vorliegend deutlich überschritten, so dass die Beschwerde Erfolg haben muss (zu vgl. zum Ganzen auch BayObLG in NJW 1995 S. 2738; OLG Frankfurt in StV 1995 S. 628 ff).".
  • OLG Hamm, 31.08.1999 - 4 Ss 938/99

    Hauptverhandlung ohne Verteidiger, notwendige Verteidigung, Schwere der Tat, …

    In der Regel gebietet der Gesichtspunkt der Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluß vom 23.03.1999 - 5 Ss 223/99 - st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 - und vom 26.08.1999 - 4 Ws 303/99 -).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99

    Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Folgen der Tat

    In der Regel gebietet die Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; st. Rspr. des Senats, u.a. Beschluß vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 -).
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