Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Folgen der Tat
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94
Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; …
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99
In der Regel gebietet die Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; st. Rspr. des Senats, u.a. Beschluß vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 -). - OLG Düsseldorf, 05.04.1995 - 5 Ss 81/95
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99
In der Regel gebietet die Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; st. Rspr. des Senats, u.a. Beschluß vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 -). - OLG Hamm, 24.08.1999 - 4 Ws 290/99
Beiordnung eines Pflichtverteidigers, notwendige Verteidigung, drohender …
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99
In der Regel gebietet die Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; st. Rspr. des Senats, u.a. Beschluß vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 -). - OLG Hamm, 17.02.1999 - 4 Ws 49/99
Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung, Pflichtverteidiger, notwendige …
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1999 - 4 Ws 303/99
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung wesentlich von der in dem Verfahren 4 Ws 49/99, in der sich schon nach der Aktenlage aufdrängte, daß die Angeklagte zu einer eigenen Verteidigung nicht in der Lage war.
- OLG Hamm, 31.08.1999 - 4 Ss 938/99
Hauptverhandlung ohne Verteidiger, notwendige Verteidigung, Schwere der Tat, …
In der Regel gebietet der Gesichtspunkt der Schwere der Tat dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung zu erwarten ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1995, 628, 629; OLG Düsseldorf, VRS 89, 367, 368; OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluß vom 23.03.1999 - 5 Ss 223/99 - st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24.08.1999 - 4 Ws 290/99 - und vom 26.08.1999 - 4 Ws 303/99 -).
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