Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.03.1992 - 4 Ws 47/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der Bewährungszeit aufgrund einer neuen Verurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 22.01.1992 - 7 StVK 1502/91
- OLG Stuttgart, 06.03.1992 - 4 Ws 47/92
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 363
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 15.10.2014 - 1 Ws 267/14
Keine Kosten- und Auslagenentscheidung bei einem die Vollstreckung betreffenden …
Enthält nämlich die Entscheidung keinen Ausspruch darüber, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, so fallen diese automatisch der Landeskasse zur Last (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 Ws 47/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 6).Rn. 19 So wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bisher unter anderem entschieden, dass folgende erstinstanzliche Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren nicht mit einer Kostenentscheidung zu versehen seien: Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.10.1997 - 2 Ws 116/97 - zitiert nach juris), Entscheidungen im Widerrufsverfahren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.1.2001 - Ws 9/01 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 12.11.1987 - 1 Ws 340/87 - NStZ 1986, 196), Entscheidungen über einen Straferlass (OLG Köln, Beschluss vom 10.6.1999 - 2 Ws 272/1999, zitiert nach juris), Entscheidungen über die Verlängerung der Bewährungszeit (OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 Ws 47/92 - zitiert nach juris) sowie Entscheidungen darüber, ob und wann eine rechtskräftig verhängte Maßregel erledigt ist (KG Berlin, Beschluss vom 23.1.1989 - 5 Ws 502/88 - NStZ 1989, 490).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".