Rechtsprechung
| KG, 09.01.1997 - 4 Ws 78/96, 1 AR 648/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 83 Abs. 1, § 97 Abs. 1 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 423
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.11.2006 - 4 Ws 166/06
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzung für das Entstehen des Haftzuschlags für den …
Für diese Vorschrift war weitgehend anerkannt, daß es für eine Überschreitung des Gebührenrahmens ausreichen konnte, wenn der Mandant in der Zeit inhaftiert war, in der sein Verteidiger Tätigkeiten entfaltet hatte, für die eine Gebühr nach den §§ 83, 97 Abs. 1 BRAGO entstand (vgl. Senat, Beschluß vom 9. Januar 1997 - 4 Ws 78/96 - Hartmann, KostG 33. Aufl., Rdn. 27 zu § 83 BRAGO mwN). - KG, 11.03.2005 - 3 Ws 553/04
Pflichtverteidigergebühr: Haftzuschlag nur für den ersten Verhandlungstag
Denn der sog. Haftzuschlag fällt ausschließlich für den ersten Verhandlungstag an [vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 1997 - 4 Ws 78/96 -, OLG Bremen, Beschluss vom 3. August 2000 - Ws 61/00 - und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. November 2002 - 1 Ws 489/02 -, alle in Juris].
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