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| KG, 28.01.2002 - 4 Ws 9/02, 1 AR 44/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Schuldspruch bezüglich …
Auszug aus KG, 28.01.2002 - 4 Ws 9/02
Denn ein Rechtsmittel hat vollen Erfolg, wenn es das erstrebte, wenn auch möglicherweise beschränkte Ziel im wesentlichen erreicht, wobei bei der Prüfung dieser Frage entscheidend ist, welches Ziel von vornherein ersichtlich mit dem Rechtsmittel verfolgt wurde, und es hingegen auf den in der Rechtsmittelinstanz gestellten Schlußantrag nicht ankommt (vgl. Senat, Beschluß vom 12. Dezember 1997 - 4 Ws 271/97 — m.w.N.).
- KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
Kostenentscheidung im Strafverfahren: Teilerfolg eines Rechtsmittels
Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (…vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
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