Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.12.2002 - 4 ZB 02.2524 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.2002 - 4 ZB 02.2524
- VGH Bayern, 12.12.2002 - 4 ZB 02.2524
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| VGH Bayern, 04.11.2002 - 4 ZB 02.2524 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.2002 - 4 ZB 02.2524
- VGH Bayern, 12.12.2002 - 4 ZB 02.2524
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00667 Einem Gemeindebürger kommt aber nach Bayerischem Kommunalrecht - jedenfalls grundsätzlich - kein Rechtsanspruch auf Herstellung der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen zu (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.11.2002, Az. 4 ZB 02.2524; juris).
- VG Regensburg, 27.06.2013 - RO 3 E 13.1124
Anspruch eines Gemeindebürgers auf Herstellung der Öffentlichkeit von …
Weder Mitglieder des Gemeinderats (vgl. BayVGH vom 29.9.1988 Az. 4 C 88.1919) noch Gemeindebürger haben einen klagbaren Anspruch auf Herstellung der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen (vgl. BayVGH vom 4.11.2002 Az. 4 ZB 02.2524).
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