Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.10.2002 - 4 ZB 02.583 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 08.12.2016 - M 10 K 15.5363
Fremdenverkehrsbeitrag für Verkauf einer Immobilie im Gemeindegebiet
Zwar können auch dritte oder weiter entfernte Glieder der Vertragskette zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden, wenn ihre wirtschaftliche Betätigung gleichwohl in direktem Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr steht, beispielsweise der Fremdenverkehrsbezug gleichsam durchgereicht wird (vgl. dazu BayVGH, U.v. 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - juris; B.v. 6.8.2002 - 4 CS 02.1537 - juris; B.v. 14.10.2002 - 4 ZB 02.583 - juris;… U.v. 14.1.2016 - 4 B 14.2227 - juris Rn. 27 ff.).Dementsprechend wurde ein solcher direkter Fremdenverkehrsbezug häufig abgelehnt, etwa bei der Vermietung neutraler Räume, z.B. einer Bankfiliale (BayVGH, B.v. 14.10.2002 a.a.O.) oder von Räumlichkeiten, welche zur Weitervermietung an eine Gaststätte genutzt werden (…BayVGH, U.v. 18.3.1998 a.a.O.).
- VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05
Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Es mag zwar sein, dass z.B. bei einer Vermietung von Räumlichkeiten zum Betreiben eines Supermarktes (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. Januar 1995, a.a.O.) oder einer Bankfiliale (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 ZB 02.583 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl. 2003, 727) der nach Auffassung der Beklagten erforderliche konkrete Zusammenhang zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Fremdenverkehr fehlt.Dagegen ist - auch unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BayVGH - ein mittelbarer Vorteil jedenfalls dann zu bejahen, wenn es um die Vermietung oder Verpachtung von Räumen geht, dessen Nutzung unmittelbar (auch) einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2002, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227
Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr
Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats besteht bei denjenigen, die Geschäfte (nur) mit den am Fremdenverkehr mittelbar Beteiligten tätigen (dritte oder noch weiter entfernte Glieder in der Vertragskette), dieser Zusammenhang wegen dann fehlender oder zu schwacher Beziehung zum Fremdenverkehr in der Regel nicht mehr (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - juris, für den Fall der Vermietung leerer Räume ohne Zweckbindung; B.v. 4.10.2002 - 4 ZB 02.583 - juris, Vermietung von Räumen an eine Bank; B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris, fehlende spezifische Beziehung zum Fremdenverkehr für einen Energielieferanten;… vgl. auch OVG RhPf, U.v. 17.1.2014 - 6 A 10919/13 - juris Rn. 14 für einen nur im dritten Glied begünstigten Weinlieferanten;… Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2011, Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge § 11 Rn. 82 mit Hinweis auf NdsOVG, U.v. 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 49).
- VGH Bayern, 29.11.2002 - 4 B 98.1347
Fremdenverkehrsbeitrag bei Ortsfremden, Vorauszahlung, Betriebsstätte …
Dabei hat sie übersehen, dass Geschäfte, die jemand (gleichsam als drittes Glied in der Kette zum Fremden) lediglich mit ihrerseits nur mittelbar am Fremdenverkehr Beteiligten tätigt, nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich keinen Sondervorteil herbeiführen und deshalb fremdenverkehrsbeitragsrechtlich unbeachtlich sind (zuletzt BayVGH vom 14.10.2002 Az. 4 ZB 02.583 m.w.N.;… vgl. auch Ecker, a.a.O. Abschn. 4.5.3.3.2). - VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.1638
Veräußerung einer Ferienwohnungsanlage
Zudem unterfallen selbst entferntere Vorteile noch der Beitragspflicht, wenn eine Gesamtschau der vertraglichen Beziehungen einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr offenbart (vgl. dazu BayVGH, U.v. 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - juris; B.v. 6.8.2002 - 4 CS 02.1537 - juris; B.v. 14.10.2002 - 4 ZB 02.583 - juris;… U.v. 14.1.2016 - 4 B 14.2227 - juris Rn. 27 ff.). - VG München, 30.03.2023 - M 10 S 23.976
Fremdenverkehrsbeitrag für Veräußerung eines Hotels
Rn. 29 Auch dritte oder weiter entfernte Glieder der Vertragskette können zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden, wenn ihre wirtschaftliche Betätigung gleichwohl in direktem Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr steht, beispielsweise der Fremdenverkehrsbezug gleichsam durchgereicht wird (verneint: BayVGH, U.v. 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - juris [Untervermietung von leeren Räumlichkeiten an eine Gaststätte]; B.v. 6.8.2002 - 4 CS 02.1537 - juris [Untervermietung von Büroräumen an Holding]; B.v. 14.10.2002 - 4 ZB 02.583 - juris [Vermietung neutraler Räume als Bankfiliale]; bejaht: BayVGH, U.v. 14.1.2016 - 4 B 14.2227 - juris [Überlassung eines Nießbrauchsrechts zur Ermöglichung des Betriebs eines Thermalbads]; BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 4 ZB 19.1934 - juris [Sale-and-Lease-Back-Vertrag für eine Klinikimmobilie]). - VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521
Fremdenverkehrsbeitrag; Vorteil; Mittelbarer Vorteil; Wasserkraftanlage; …
Aufgrund des zwischen den Stadtwerken der Beklagten und dem Kläger als gleichsam "drittes Glied in der Kette der Beziehungen zu Fremden" (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2002 - 4 ZB 02.583, GK 2003 Rdnr. 29 m.w.N) abgeschlossenen Stromlieferungsvertrags vom 26. März 1990 hat das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben, dass nicht ersichtlich ist, inwieweit der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet zu erhöhten Verdienstmöglichkeiten des Klägers aus seiner Stromproduktion führen könnte.
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