Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.08.2002 - 4 ZB 02.756 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
Fremdenverkehrsbeitrag für Verpächter einer Gaststätte in Erbengemeinschaft
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Senats darf der Beitragsermittlung für den mittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr ein dem jeweiligen unmittelbaren Vorteil entsprechender Vorteilssatz zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2002 - 4 ZB 02.756 - juris Rn. 2). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21
Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag
Die Beklagte durfte damit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes der Betriebsart Verpachtung bzw. Vermietung vollständig demjenigen der hierdurch ermöglichten Betriebsart anpassen (im Ergebnis ebenfalls: OVG Nds…, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 205; BayVGH…, Urteil vom 29. Januar 2020, a.a.O., juris Rn. 30, und Beschluss vom 16. August 2002 - 4 ZB 02.756 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 MB 25/09 -, BA S. 5 f.; offenlassend: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 9 S 24.14 -, juris Rn. 13). - VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
Fremdenverkehrsbeitrag
Dass der vom Beklagten mit Blick auf eine ganz überwiegend touristische Nutzung des Chalets angenommene und auch von der F. GbR offenbar als realitätsgerecht angesehene Vorteilssatz von 95 v.H. in dem Erhebungsverfahren des Klägers auf 90 v.H. ermäßigt wurde, war unter den gegebenen Umständen nicht geboten; grundsätzlich darf in derartigen Vermietungsfällen für den mittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr ein dem jeweiligen unmittelbaren Vorteil entsprechender Vorteilssatz zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2002 - 4 ZB 02.756 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.06.2024 - 4 ZB 22.242
Fremdenverkehrsbeiträgen
Nach der Rechtsprechung des Senats darf der Beitragsermittlung für den mittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr ein dem jeweiligen unmittelbaren Vorteil entsprechender Vorteilssatz zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2002 - 4 ZB 02.756 - juris Rn. 2). - VG München, 19.03.2009 - M 10 K 08.1509
BGB-Gesellschaft als Beitragspflichtige für Fremdenverkehrsbeitrag; Dauercamper; …
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (zur Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen vgl. VG Augsburg, Urteil vom 25.2.2002, Az.: AU 5 K 00.332, bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 16.08.2002, Az.: 4 ZB 02.756). - VG München, 19.09.2024 - M 10 K 23.754
Fremdenverkehrsbeitrag, Verpachtung eines Hotels samt Inventar und Freiflächen an …
Da der Verpächter regelmäßig selbst nur mittelbar durch den Fremdenverkehr begünstigt wird, bildet der unmittelbare Vorteil des Pächters auch bei ihm die entsprechende Berechnungsgrundlage (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338, Rn. 23 juris, BayVGH, B.v. 16.8.2002 - 4 ZB 02.756, Rn. 2 juris).
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