Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.08.2004 - 4 ZB 04.1053 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 4 BV 11.2549
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmierung
Die diesbezüglich geforderten Erwägungen lassen sich nach der Rechtsprechung des Senats weder - im Sinne eines "intendierten Ermessens" - unmittelbar dem Gesetz entnehmen noch in einer gemeindlichen Satzung für alle künftig auftretenden Fälle vollständig vorwegnehmen (BayVGH vom 18.08.2004 Az. 4 ZB 04.1053; vom 26.02.2009 Az. 4 CS 08.3123; vom 09.11.2009 Az. 4 B 09.594); vielmehr muss die dem Bescheid beizufügende Begründung gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG die für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Gründe erkennen lassen (…BayVGH vom 26.02.2009 a.a.O.). - VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach …
Der Senat hält daran fest, dass Art. 28 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt (vgl. BayVGH vom 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 ; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 ; vom 9.11.2009 Az. 4 B 09.594 ; st. Rspr.). - VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123
Aufschiebende Wirkung; Feuerwehr; Aufwendungsersatz; Ermessen
Jedenfalls widerspricht eine fast vollständige Selbstbindung in Richtung auf einen Ermessensnichtgebrauch - ausgenommen nur die jeweilige Prüfung der Unbilligkeit - der Grundstruktur von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG als Ermessensregelung (vgl. BayVGH vom 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 m.w.N.); dies gilt auch unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40).
- VGH Bayern, 09.11.2009 - 4 B 09.594
Kosten für Einsatz der gemeindlichen Feuerwehr; Ermessen; Ermessensnichtgebrauch
Der Senat hält daran fest, dass Art. 28 BayFwG kein sog. intendiertes Ermessen (…vgl. Rennert in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl. 2006, Rn. 15 zu § 114) in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegt (vgl. BayVGH v. 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 in juris; v. 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris; ständige Rechtsprechung). - VGH Bayern, 17.04.2008 - 4 C 07.3356
Prozesskostenhilfe; Feuerwehrkosten; Verkehrsunfall; Ermessen; Billigkeit
Auch wenn die Beschwerde im Ausgangspunkt zutreffend auf den Beschluss des Senats vom 18. August 2004 (Az. 4 ZB 04.1053) hinweist, wonach Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall festlegen, ergeben sich keine hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Hinblick auf § 114 VwGO. - VGH Bayern, 16.06.2010 - 4 ZB 09.1807
Kostenersatz; Ermessensausübung
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vom 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 m.w.N.; vom 26.2.2009 Az. 4 CS 08.3123 und 3124) legt Art. 28 BayFwG kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest. - VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3124
Aufschiebende Wirkung; Feuerwehr; Aufwendungsersatz; Ermessen
Jedenfalls widerspricht eine fast vollständige Selbstbindung in Richtung auf einen Ermessensnichtgebrauch - ausgenommen nur die jeweilige Prüfung der Unbilligkeit - der Grundstruktur von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG als Ermessensregelung (vgl. BayVGH vom 18.8.2004 Az. 4 ZB 04.1053 m.w.N.); dies gilt auch unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40). - VG Würzburg, 30.10.2008 - W 5 S 08.2053
Aufschiebende Wirkung; Ermessen; Ermessensausfall; Heilung
Die Ermessensregelungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 BayFwG legen auch kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung für den Regelfall fest (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 18.08.2004 Nr. 4 ZB 04.1053). - VG Würzburg, 30.10.2008 - W 5 S 08.2051
Aufschiebende Wirkung; Ermessen; Ermessensausfall; Heilung
Die Ermessensregelungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 BayFwG legen auch kein sog. intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung für den Regelfall fest (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 18.08.2004 Nr. 4 ZB 04.1053).
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