Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.04.2006 - 4 ZB 05.1065 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,59364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.998
Satzung der Stadt Bayreuth vom 26. September 2003 über die Erhebung von Gebühren …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind insoweit die tatsächlichen Kosten maßgebend; die "Kalkulationsstruktur" der EG-Pauschalbeträge für die einzelnen Tierarten nach Nr. 1 des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG muss nicht erhalten bleiben (BayVGH vom 29.6.2009 Az. 4 ZB 06.2655, juris ; vom 6.12.2007 Az. 4 ZB 07.262, juris ; vom 5.4.2006 Az. 4 ZB 05.1065, juris ). - VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 10.1783
Fleischhygienegebühren für den Zeitraum Juni 2004 und Juli 2004; Satzung des …
Denn bei der Kalkulation der streng kostendeckenden Gebühren nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie 85/73/EWG (i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG) sind die tatsächlichen Kosten maßgebend; die "Kalkulationsstruktur" der EG-Pauschalbeträge für die einzelnen Tierarten nach Nr. 1 des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG muss entgegen der Ansicht der Klägerin nicht erhalten bleiben (vgl. BayVGH vom 5.4.2006 Az. 4 ZB 05.1065 RdNr. 8; OVG NRW vom 14.12.2004 Az. 9 A 4232/02 RdNr. 75).". - VGH Bayern, 25.05.2010 - 4 ZB 06.3361
Satzung der Stadt Straubing vom 5. Februar 2003
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind insoweit die tatsächlichen Kosten maßgebend; die "Kalkulationsstruktur" der EG-Pauschalbeträge für die einzelnen Tierarten nach Nr. 1 des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG muss nicht erhalten bleiben (BayVGH vom 29.6.2009 Az. 4 ZB 06.2655, juris ; vom 6.12.2007 Az. 4 ZB 07.262, juris ; vom 5.4.2006 Az. 4 ZB 05.1065, juris ). - VGH Bayern, 29.06.2009 - 4 ZB 06.2655
Fleischhygienegebühr; Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage; kostendeckende …
Rn. 7 b) Entgegen der Ansicht des Klägers - die Gebühren für die Fleischuntersuchung seien nach den europarechtlich determinierten Maßstäben der Protokollerklärung des Agrarrats und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Entscheidung des Rats vom 15. Juni 1988 über die Beträge für die Untersuchung und Hygienekontrollen von frischem Fleisch zu erhebenden Gebühren gemäß der Richtlinie 85/73/EWG vom 24. Januar 1989 (88/408/EWG) zu bestimmen - sind nach der Rechtsprechung des Senats bei der Kalkulation der streng kostendeckenden Gebühren nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie 85/73/EWG (i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG) die tatsächlichen Kosten maßgebend; die "Kalkulationsstruktur" der EG-Pauschalbeträge für die einzelnen Tierarten nach Nr. 1 des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG muss nicht erhalten bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 4 ZB 07.262, juris ; B.v. 5.4.2006 - 4 ZB 05.1065, juris ; OVG NRW, U.v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02, juris ).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.