Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
KAG Art. 6 Abs. 1; ; StromeinspeisungsG § 3 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung einer sachlichen Fremdenverkehrsbeitragspflicht durch die Vergütung der Einspeisung von Strom; Zulässigkeit der Revision auf Grund einer Aufklärungsrüge; Bestimmung des mittelbaren Vorteils gem Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 04.01.2005 - B 4 K 01.807
- VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521
Denn die Antragsbegründung verfehlt in jedem Fall die relevante Perspektive für eine erfolgreiche Aufklärungsrüge, die sich nach der zugrunde liegenden materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bestimmt, selbst wenn - wofür vorliegend nichts spricht - dieser nicht zu folgen sein sollte (BVerwG, U.v. 24.10.1984 - 6 C 49.84, BVerwGE 70, 216/221 f. m.w.N.). - BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521
Ob sie bereits daran scheitern muss, dass die Beklagte in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.1998 -6 B 67.98 ), kann dahinstehen. - VGH Bayern, 14.10.2002 - 4 ZB 02.583
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521
Aufgrund des zwischen den Stadtwerken der Beklagten und dem Kläger als gleichsam "drittes Glied in der Kette der Beziehungen zu Fremden" (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2002 - 4 ZB 02.583, GK 2003 Rdnr. 29 m.w.N) abgeschlossenen Stromlieferungsvertrags vom 26. März 1990 hat das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben, dass nicht ersichtlich ist, inwieweit der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet zu erhöhten Verdienstmöglichkeiten des Klägers aus seiner Stromproduktion führen könnte.
- VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227
Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr
Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats besteht bei denjenigen, die Geschäfte (nur) mit den am Fremdenverkehr mittelbar Beteiligten tätigen (dritte oder noch weiter entfernte Glieder in der Vertragskette), dieser Zusammenhang wegen dann fehlender oder zu schwacher Beziehung zum Fremdenverkehr in der Regel nicht mehr (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - juris, für den Fall der Vermietung leerer Räume ohne Zweckbindung; B.v. 4.10.2002 - 4 ZB 02.583 - juris, Vermietung von Räumen an eine Bank; B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris, fehlende spezifische Beziehung zum Fremdenverkehr für einen Energielieferanten;… vgl. auch OVG RhPf, U.v. 17.1.2014 - 6 A 10919/13 - juris Rn. 14 für einen nur im dritten Glied begünstigten Weinlieferanten;… Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2011, Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge § 11 Rn. 82 mit Hinweis auf NdsOVG, U.v. 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 49). - VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
Fremdenverkehrsbeitrag
Für den die Beitragspflicht legitimierenden Gedanken der Abschöpfung eines fremdenverkehrsbedingten Sondervorteils kommt es somit auf die konkrete Art und Weise der Einnahmeerzielung und auf deren Bezug zum Fremdenverkehr an, so dass die Ausgestaltung der jeweiligen Vertragsbeziehungen in den Blick zu nehmen ist (BayVGH, B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris Rn.12). - VG Augsburg, 14.05.2024 - Au 2 K 23.320
Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsbeitrag, Vorliegen einer Betriebstätte
Rn. 21 aa) Nach ständiger Rechtsprechung muss der mittelbare Vorteil im Sinne des Art. 6 Abs. 1 KAG, in Abgrenzung zu der nicht beitragsbegründenden allgemeinen wirtschaftlichen Prosperität durch die Fremdenverkehrsentwicklung eines Ortes, durch einen typischen und offensichtlichen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr geprägt sein (vgl. BayVGH B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris Rn. 12;… BayVGH U.v. 29.1.2020 - 4 B 18.2285 - juris Rn. 23).Das ist dann gegeben, wenn eine Person mit den am Fremdenverkehr unmittelbar partizipierenden Kreisen im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte tätigt oder Dienstleistungen erbringt und dadurch mittelbar vom Fremdenverkehr profitiert (…vgl. BayVGH U.v. 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - juris Rn. 17; BayVGH B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris Rn. 12).
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