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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43227
VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297 (https://dejure.org/2009,43227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297 (https://dejure.org/2009,43227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 4 ZB 07.1297 (https://dejure.org/2009,43227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zuwendung; Rückforderung; Abwasseranlage; Verwaltungsvorschriften (RZWas); Druckleitung; Freispiegelleitung; Vertrauensschutz; Zurückbehaltungsrecht wegen behauptetem Amtshaftungsanspruch; Verletzung des rechtlichen Gehörs des nicht rechtsmittelführenden Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Schon das Verwaltungsgericht hat den Kläger zutreffend darauf hingewiesen, dass Richtlinien, in denen bestimmt ist, unter welchen Voraussetzungen die im Haushaltsgesetz zweckbestimmt ausgewiesenen Fördermittel an den "Empfängerkreis" zu verteilen sind, grundsätzlich keiner richterlichen Interpretation unterliegen (vgl. BVerwG vom 26.4.1979 BVerwGE 58, 45).

    Es bestehen auch keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, zumal zu berücksichtigen ist, dass Richtlinien, in denen bestimmt ist, unter welchen Voraussetzungen die im Haushaltsgesetz zweckbestimmt ausgewiesenen Fördermittel an den "Empfängerkreis" zu verteilen sind, grundsätzlich keiner richterlichen Interpretation unterliegen (BVerwG vom 26.4.1979 a.a.O.).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    a) Soweit der Kläger als Verfahrensmangel (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) geltend macht, der Schriftsatz des Beklagten vom 8. März 2007 sei der Beigeladenen erst nach der mündlichen Verhandlung am 13. März 2007 und der am gleichen Tag erfolgten Niederlegung des Entscheidungstenors bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zugegangen, so dass diese sich dazu nicht habe äußern können, macht er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend (vgl. BVerfG vom 14.4.1987 BVerfGE 75, 201/216 f.).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Das gilt auch für Gemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und "nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden" (BVerwG vom 29.5.1980 BVerwGE 60, 208/211 m.w.N.; BayVGH vom 6.4.2001 BayVBl 2002, 80).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 38.00

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Vorliegen eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (BVerwG vom 14.6.2000 Az. 8 B 36.00; vom 4.8.2000 Az. 7 B 38.00; vom 18.11.2002 Az. 8 B 79/02, alle Beschlüsse in juris).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02

    Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör bei fehlender Zustimmung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (BVerwG vom 14.6.2000 Az. 8 B 36.00; vom 4.8.2000 Az. 7 B 38.00; vom 18.11.2002 Az. 8 B 79/02, alle Beschlüsse in juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3100

    Die Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BayAbwAG zum …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Auf die Urteile des Senats vom 7. Mai 2009 (Az. 4 B 06.3100, 3354, 3356, 3357) wird verwiesen.
  • BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00

    Verneinung der Redlichkeit des Erwerbs - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (BVerwG vom 14.6.2000 Az. 8 B 36.00; vom 4.8.2000 Az. 7 B 38.00; vom 18.11.2002 Az. 8 B 79/02, alle Beschlüsse in juris).
  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 4 B 00.334
    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Das gilt auch für Gemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und "nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden" (BVerwG vom 29.5.1980 BVerwGE 60, 208/211 m.w.N.; BayVGH vom 6.4.2001 BayVBl 2002, 80).
  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.10.2015 - 12 ZB 15.1698

    Rückforderung von Fördermitteln; Vertrauensschutz; Ermessen; …

    Dies gilt auch für Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands vertrauen dürfen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.1980 - 5 C 11/78 -, BVerwGE 60, 208 [211];… BayVGH, B.v. 11.2.2011 - 4 ZB 09.3145 - juris, Rn. 10; B.v. 31.7.2009 - 4 ZB 07.1297 - juris, Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung; …

    Das gilt auch für Gemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und "nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen" (BVerwGE 60, 208/211 m.w.N.;… BayVGH vom 6.4.2001 a.a.O.; vom 31.7.2009 Az. 4 ZB 07.1297).
  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.3002

    Rückforderung von Fördermitteln; Vertrauensschutz; Ermessen

    Dies gilt auch für Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands vertrauen können sollen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (…BayVGH, B. v. 11.2.2011 - 4 ZB 09.3145 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 22.4.2010 - M 17 K 09.4606; BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 4 ZB 07.1297 - juris Rn. 8 m.w.N.;… BVerwG, U.v. 29.5.1980 - 5 C 11/78 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 09.12.2024 - 12 ZB 23.2367

    Rückforderung des staatlichen Förderanteils der kindbezogenen Förderung einer …

    Dies gilt auch für Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands vertrauen dürfen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (vgl. BVerwG, U. v. 29.5.1980 - 5 C 11/78 -, BVerwGE 60, 208 [211];… BayVGH, B. v. 11.2.2011 - 4 ZB 09.3145 - juris, Rn. 10; B. v. 31.7.2009 - 4 ZB 07.1297 - juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • VG München, 18.07.2024 - M 15 K 21.2607

    BayKiBiG, Rücknahme eines Bewilligungsbescheids, Rückforderung von Fördermitteln, …

    Dies gilt auch für Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands vertrauen dürfen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (…vgl. BayVGH, B. v. 11.2.2011 - 4 ZB 09.3145 - juris Rn. 10; B. v. 31.7.2009 - 4 ZB 07.1297 - juris Rn. 8 m. w. N., B.v. 1.10.2015 - 12 ZB 15.1698 - juris Rn. 21).
  • VG München, 28.06.2012 - M 15 K 11.5777

    Rückforderung von Zuwendungen nach dem GVFG

    Das gilt auch für Gemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen (BVerwGE 60, 208;… BayVGH v. 6.4.2001 a.a.O.; v. 31.7.2009 Az. 4 ZB 07.1297; v. 17.11.2010 Az. 4 ZB 10.1689).
  • OVG Sachsen, 24.05.2011 - 1 A 382/09

    Beseitigungsanordnung, Versicherung von Niederschlagswasser

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2009 - 4 ZB 07.1297 -, juris).
  • VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.366

    Rücknahme eines abwasserrechtlichen Förderbescheids, Verjährung, Kenntnis der …

    Dies gilt bereits deshalb, weil Körperschaften des öffentlichen Rechtes wie der Kläger an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und "nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können sollen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden" (BayVGH, B.v. 31.7.2009, 4 ZB 07.1297).
  • VG München, 20.11.2025 - M 15 K 22.1466

    Förderung einer Kindertageseinrichtung, Rücknahme des Bewilligungsbescheids, …

    Dies gilt auch für Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands vertrauen dürfen, sondern darauf achten müssen, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.1980 - 5 C 11/78 - BVerwGE 60, 208 [211];… BayVGH, B.v. 11.2.2011 - 4 ZB 09.3145 - juris Rn. 10; B.v. 31.7.2009 - 4 ZB 07.1297 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 28.03.2012 - M 18 K 10.5295

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    So sind Behörden und Gemeinden an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und sollen nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustandes vertrauen können, sondern müssen darauf achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (BayVGH, Beschl. vom 31.7.2009, Az.: 4 ZB 07.1297).
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