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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24230
VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30 (https://dejure.org/2012,24230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2012 - 4 ZB 11.30 (https://dejure.org/2012,24230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 4 ZB 11.30 (https://dejure.org/2012,24230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung von Zuwendungen; auflösende Bedingung im Sinne der Nr. 2.1 ANBest-K; Entbehrlichkeit eines Rücknahme- oder Widerrufsbescheids; Rückforderung als gebundene Entscheidung; Absehen von der Rückforderung nach Nr. 8.7 Satz 2 VVK; "erhebliche Verbesserung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Rn. 7 Im vorliegenden Fall bedurfte es vor Erlass des Rückforderungsbescheids keiner Aufhebung des Bewilligungsbescheids, weil wegen der unzutreffend angegebenen Bemessungsgrundlagen eine zu hohe Fördersumme gewährt und daher hinsichtlich des überzahlten Betrags bereits die auflösende Bedingung nach Nr. 2.1 ANBest-K eingetreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 29.12.1999 BayVBl 2000, 245; vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 731; vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670).

    Rn. 11 Davon abgesehen lägen im Falle des Klägers auch nicht die in Nr. 8.7 Satz 2 VVK genannten "tatbestandlichen" Voraussetzungen für einen möglichen Verzicht des Beklagten auf Durchsetzung seines Erstattungsanspruchs vor (vgl. BayVGH vom 28.7.2005 Az. 4 B 01.2536 ).

  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236

    Eine Förderbehörde hat Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis (Art. 71 AGBGB) …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Rn. 7 Im vorliegenden Fall bedurfte es vor Erlass des Rückforderungsbescheids keiner Aufhebung des Bewilligungsbescheids, weil wegen der unzutreffend angegebenen Bemessungsgrundlagen eine zu hohe Fördersumme gewährt und daher hinsichtlich des überzahlten Betrags bereits die auflösende Bedingung nach Nr. 2.1 ANBest-K eingetreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 29.12.1999 BayVBl 2000, 245; vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 731; vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670).

    Rn. 10 Es erscheint bereits fraglich, ob für eine solche Einzelfallprüfung nach Einfügung des Art. 49a BayVwVfG (G. vom 26.7.1997, GVBl S. 348) überhaupt noch Raum ist, da die Heranziehung des Zuwendungsempfängers zur Erstattung der erbrachten Leistungen bei Eintritt einer auflösenden Bedingung eine gesetzlich zwingende Rechtsfolge darstellt und nicht etwa im Ermessen der Behörde steht (Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG; vgl. BayVGH vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 37 zu § 49a).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009, JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Erweist sich dieser Ausspruch aus anderen als den von der Verwaltungsbehörde angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass an ihm etwas Wesentliches geändert zu werden braucht, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO insgesamt rechtmäßig (BVerwG vom 19.8.1988 BVerwGE 80, 96/98; BayVGH vom 16.3.2005 BayVBl 2006, 108;… J. Schmidt in Eyermann, 13. Aufl. 2010, RdNr. 22 zu § 113).
  • VGH Bayern, 29.12.1999 - 4 B 99.526
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Rn. 7 Im vorliegenden Fall bedurfte es vor Erlass des Rückforderungsbescheids keiner Aufhebung des Bewilligungsbescheids, weil wegen der unzutreffend angegebenen Bemessungsgrundlagen eine zu hohe Fördersumme gewährt und daher hinsichtlich des überzahlten Betrags bereits die auflösende Bedingung nach Nr. 2.1 ANBest-K eingetreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 29.12.1999 BayVBl 2000, 245; vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 731; vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Die dennoch ergangene Widerrufs- bzw. Rücknahmeentscheidung ging von vornherein "ins Leere" und entfaltete keine Rechtswirkungen, so dass sich auch durch eine gerichtliche Aufhebung der Nr. 1 des Bescheids vom 30. Juli 2008 die Rechtsposition des Klägers nicht verbessern konnte und seine Klage insoweit schon mangels Rechtsschutzbedürfnisses erfolglos bleiben musste (vgl. BayVGH vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 ).
  • VG Ansbach, 13.03.2007 - AN 1 K 04.02210
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
    Rn. 12 Dem vom Kläger zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. März 2007 (Az. An 1 K 04.02210 ) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen …

    Auch wenn der Teilwiderruf damit im Ergebnis ins Leere geht, lässt dies nach Auffassung des Senats nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers entfallen (…Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 46; a. A. BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2012 - 4 ZB 11.30 -, juris Rn. 7), sondern ist im Rahmen der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen, da der Kläger sich auch gegen eine ihn nur formal belastende Regelung wenden können muss, wenn sich der Beklagte auf deren Rechtswirksamkeit beruft.
  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 A 511/12

    Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB in der jeweils geltenden Fassung …

    Auch wenn der Teilwiderruf damit im Ergebnis ins Leere geht, lässt dies nach Auffassung des Senats nicht das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin entfallen (a. A. BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2012 - 4 ZB 11.30 -, juris Rn. 7), sondern ist im Rahmen der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen, da die Klägerin sich auch gegen eine sie nur formal belastende Regelung wenden können muss, wenn sich der Beklagte auf deren Rechtswirksamkeit beruft.
  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 414/11

    Zuwendung, Rückforderung, auflösende Bedingung, ANBest-P Nr 2.1

    Eines Widerrufsbescheides bedarf es nicht (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 33;… ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris Rn. 31; BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2012 - 4 ZB 11.30 -, juris Rn. 7 …und Beschl. v. 5. Oktober 2010 - 4 ZB 10.1171 -, juris Rn. 10), da der Rückforderungsanspruch kraft Gesetzes entsteht (…vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2012, § 49a Rn. 26;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 49a Rn. 9).
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