Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Feuerwehr; Kostenersatz; Garagenbrand nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks; grobe Fahrlässigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feuerwehr; Kostenersatz; Garagenbrand nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks; Grobe Fahrlässigkeit
- rechtsportal.de
BayFwG Art. 28 Abs. 2 Nr. 4
Erstattung der Kosten für den Feuerwehreinsatz wegen grober Fahrlässigkeit des Verursachers eines Garagenbrands nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung liegen vor' wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG' B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009' 3642). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04
Scheune abgebrannt - Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562
Dabei bestimmt sich der Begriff der Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen individuellen Merkmalen des jeweils Handelnden (ebenso: OVG RhPf, U.v. 22.3.2005 - 12 A 11342/04 - NJW-RR 2005, 1185 = juris Rn 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.10.2005 - 4 CS 05.2079
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562
Diesen hat das Verwaltungsgericht eigenverantwortlich festzustellen (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn 11). - VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
Kosten für Feuerwehreinsatz; Waldbrand durch Abbrennen einer Silvesterrakete; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562
Denn auch unbewusste Fahrlässigkeit kann "grob" sein; für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied' ob eine Gefahr erkannt' aber unterschätzt wird oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (vgl. BayVGH' B.v. 29.10.2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 5).
- LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13
Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress …
Der unstreitig stattgefundene Akt des Betätigens eines Akkuschraubers bei dem Ablassen von Benzin in ein bereits teilweise mit Benzin befülltes Behältnis innerhalb einer Halle bzw. das Unterlassen, ein solches Vorgehen nach vorangegangenen gefahrerhöhenden Tun stellt einen Akt grober Fahrlässigkeit dar (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Oktober 2014 - 4 ZB 14.1562 -, juris). - VGH Bayern, 25.04.2017 - 4 BV 16.346
Erstattung notwendiger Auflagen durch Feuerwehreinsatz
Dies ist der Fall, wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was in der konkreten Situation jedem einleuchten müsste, wobei auch in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 4 ZB 14.1562 - juris Rn. 9;… BGH, B.v. 15.11.2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9;… Forster/Pemler/Remmele, BayFwG, Stand Januar 2016, Art. 28 Rn. 49;… Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern, 2. Aufl. 2008, 73 ff.). - VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob …
Beim Entzünden des Räumfeuers hat der Vorstandsvorsitzende auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs (…vgl. BayVGH, U. v. 14. Dezember 2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 38 m. w. N.) grob fahrlässig gehandelt, d. h. die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem, ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. BayVGH, B. v. 2. Oktober 2014 - 4 ZB 14.1562 - juris Rn. 9, BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9). - VG Magdeburg, 28.08.2024 - 7 A 125/23
Erhebung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr
Beim Entzünden bzw. Entzündenlassen der Räumfeuer hat der Kläger auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs (…vgl. BayVGH, Urt. v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 -, juris) grob fahrlässig gehandelt, d. h. die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem, ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562 - juris; BGH, Beschl. v. 15.11.2011 - II ZR 304/09 -, juris).Von grob fahrlässigem Handeln ist auszugehen, wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalles jedem einleuchten müsste, wobei sich der Begriff der Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen individuellen Merkmalen des jeweils Handelnden bestimmt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.10.2014, a. a. O.;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.03.2005 - 12 A 11342/04 -, juris).
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186
Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes
Beim Entzünden des Räumfeuers hat der Vorstandsvorsitzende auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs (…vgl. BayVGH, U. v. 14. Dezember 2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 38 m. w. N.) grob fahrlässig gehandelt, d. h. die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem, ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. BayVGH, B. v. 2. Oktober 2014 - 4 ZB 14.1562 - juris Rn. 9, BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).
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