Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anspruch eines Mitglieds des Gemeinderats auf Überlassung von Ablichtungen von Haushaltsplänen vergangener Jahre
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Mitglieds des Gemeinderats auf gegenüber der Gemeinde auf Überlassung von Ablichtungen von Haushaltsplänen vergangener Jahre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Mitglieds des Gemeinderats auf gegenüber der Gemeinde auf Überlassung von Ablichtungen von Haushaltsplänen vergangener Jahre
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 04.03.2008 - 4 BV 07.1329
Recht des Gemeindebürgers auf Ablichtungen von Sitzungsprotokollen; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Der erkennende Senat hat dazu bereits über einen von einem Gemeindebürger geltend gemachten Anspruch auf Überlassung von Kopien von Niederschriften über Gemeinderatssitzungen entschieden und einen solchen Anspruch verneint (vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2008 - 4 BV 07.1329 - juris).Rn. 11 Soweit der Kläger hinsichtlich der Ermessenserwägungen der Gemeinde in der Begründung des Zulassungsantrages auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. April 2007 (RO 3 K 06.1951) verweist, verkennt er, dass diese Entscheidung in der Berufungsinstanz aufgehoben worden ist (BayVGH, U.v. 4.3.2008 a.a.O.).
Es mag sein, dass der Gesetzgeber (oder aber auch die Gemeinde selbst etwa durch eine sogenannte Informationsfreiheitssatzung) rechtspolitisch die Frage anders regeln und weitergehende Ansprüche einräumen könnte (vergleiche hierzu BayVGH vom 4.3.2008 a.a.O.).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
- BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 11.02.2014 - 4 ZB 13.2225
Die Mitglieder eines Gemeinderats haben keinen Anspruch darauf, dass der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Rn. 16 Die Frage, ob sich im Einzelfall aus dem Mitgliedschaftsrecht in der kommunalen Volksvertretung ein ungeschriebener verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch auch eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds gegenüber dem Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung ergeben kann, ohne den der jeweilige Mandatsträger seine organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse nicht effektiv wahrnehmen könnte, wurde vom Verwaltungsgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 4 ZB 13.2225 - juris Rn. 13/14 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.02.2014 - 5 ZB 13.1559
Akteneinsicht im Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Rn. 13 Ein allgemeines voraussetzungsloses Zugangsrecht zu staatlichen oder gemeindlichen Informationen aus allgemeinen Erwägungen der Transparenz oder des Demokratieprinzips gibt es nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 - juris Rn. 8, BayVBl 2015, 207 ff.). - VGH Bayern, 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321
Beschlussfähigkeit des Gemeinderats bei nicht ordnungsgemäßer Ladung
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2015 - 4 ZB 14.1692
Es entspricht indes der langjährigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass sich ein Informationsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds gegenüber der Gemeindeverwaltung nicht aus der GO ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 - juris Rn. 14;… zum fehlenden Kontrollrecht des einzelnen Gemeinderatsmitglieds vgl. Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Art. 30 GO Rn. 4).
- VG München, 12.12.2018 - M 7 K 18.452
Zum Akteneinsichtsrecht eines einzelnen Gemeinderatsmitglied
Ob sich im Einzelfall aus dem Mitgliedschaftsrecht in der kommunalen Volksvertretung ein ungeschriebener verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch auch eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds gegenüber dem Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung ergeben kann, ohne den der jeweilige Mandatsträger seine organschaftlichen Mitwirkungsbefugnisse nicht effektiv wahrnehmen könnte, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 4 ZB 14.1692 - juris Rn. 16;… vgl. auch B.v. 11.2.2014 - 4 ZB 13.2225 - juris Rn. 14;… B.v. 23.11.2017 - 4 ZB 17.1586 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 23.11.2017 - 4 ZB 17.1586
Anspruch eines fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedes auf Überlassung von …
Auf die bisher nicht abschließend geklärte Frage des Bestehens und der möglichen Reichweite eines Informations- und insbesondere Auskunftsanspruchs einzelner Mandatsträger (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 4 ZB 14.1692 - Rn. 16;… B.v. 11.2.2014 - 4 ZB 13.2225 - BayVBl 2014, 405 Rn. 13 f.) kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an, da aus den oben dargelegten Erwägungen selbst bei Verneinung eines solchen originären Rechtsanspruchs jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ein derivatives Recht auf Informationsteilhabe bezüglich der Haushaltsunterlagen besteht.
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