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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18079
VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150 (https://dejure.org/2015,18079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2015 - 4 ZB 15.150 (https://dejure.org/2015,18079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 4 ZB 15.150 (https://dejure.org/2015,18079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 54 Abs. 5; GO BY Art. 24 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung auf private Regelwerke in einer Entwässerungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässige Bezugnahme auf "einschlägige DIN-Normen und Euro-Normen" in einer Entwässerungssatzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Bezugnahme auf "einschlägige DIN-Normen und Euro-Normen" in einer Entwässerungssatzung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    DIN-Vorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung auf private Regelwerke in einer Entwässerungssatzung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 872
  • DÖV 2016, 136
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 4 ZB 11.1826

    Eine Gemeinde kann einen Anschlussnehmer zur Sanierung einer schadhaften …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Die Definition des Verwaltungsgerichts zu "wurzelfest" greife zu kurz, weil danach ein atypischer Fall gemäß der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 25.9.2012, Az. 4 ZB 11.1826) nicht denkbar wäre.

    Rn. 19 ff) Die Kläger können gegenüber ihrer Inanspruchnahme als verantwortliche Grundstückseigentümer (§ 30 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 11 Satz 1 Buchst. a EWS) auch nicht einwenden, der Schaden an ihrer Grundstücksentwässerungsanlage sei nachweislich durch das Eindringen von Wurzeln von im Eigentum der Beklagten stehenden Bäumen verursacht worden, so dass sie nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. September 2012 (Az. 4 ZB 11.1826, BayVBl 2013, 568 Rn. 9 f.) wegen Vorliegens eines atypischen Falls von der Beklagten nicht ermessensfehlerfrei zur Schadensbeseitigung verpflichtet werden könnten.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Rn. 12 Abgesehen davon, dass nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dynamische Verweisungen auf bestimmte DIN-Normen und Europäische Normen (EN) im Einzelfall durchaus den Anforderungen des Demokratieprinzips sowie dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot genügen können, wenn sie auf einen engen technischen Bereich begrenzt sind und der Normunterworfene sich auf zumutbare Weise Kenntnis über ihren genauen Inhalt verschaffen kann (grdl. BVerwG, U.v. 27.6.2013 - 3 C 21/12 - BVerwGE 147, 100 ff.), handelt es sich vorliegend nicht in diesem Sinne um eine Normverweisung.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass den pluralistisch zusammengesetzten Normausschüssen auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen angehören, die ihre Eigeninteressen einbringen, so dass die verabschiedeten Normen nicht selten das Ergebnis eines Kompromisses unterschiedlicher Zielvorstellungen, Meinungen und Standpunkte sind (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 juris Rn. 19).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Für eine solche Klage fehlt es nach ständiger Rechtsprechung an dem erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn die beabsichtigte Schadenersatzklage offensichtlich aussichtslos ist, z. B. weil ein Verschulden der zuständigen Amtsträger trotz Verletzung einer Amtspflicht auszuschließen ist (BVerwG, U.v. 22.1. 1998 - 2 C 4/79 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 15 A 4247/03

    Privates Regelwerk als Inhalt des Satzungsrechts?

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen habe in einem Urteil vom 9. Mai 2006 (Az. 15 A 4247/03) die Einbeziehung außerrechtlicher Regelungen in eine Satzungsnorm auch unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Publizität von Normen für unwirksam erklärt.
  • BVerwG, 24.05.1993 - 4 B 77.93

    Gewährleistete Rechte durch den Bestandsschutz für einst legale Bauwerke - …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Diese Frage lässt sich nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beantworten, wobei die aus dem Baurecht geläufigen Kriterien für die Abgrenzung einer den Bestandsschutz wahrenden bloßen Reparatur von einer darüber hinausgehenden faktischen Neuerrichtung sinngemäß angewandt werden können (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.1993 - 4 B 77/93 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 69/05

    Einleitung von Abwasser

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 ZB 15.150
    Der Hinweis auf die einschlägigen technischen Normen dient vielmehr lediglich der (exemplarischen) Erläuterung des vorangehenden unbestimmten Rechtsbegriffs der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (vgl. OVG NRW, U.v. 20.3.2007 - 15 A 69/05 - juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2025 - 12 A 8.22

    Beschränkung der Trinkwasserbezugsmengen teilweise rechtswidrig

    Es ist daher ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Antragsgegner die inkorporierten Regelungen im Blick behalten und bei Bedarf auf deren Änderungen reagieren kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 8.14 -, juris Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 4 ZB 15.150 -, BeckRS 2015, 48411 Rn. 12).
  • VG München, 31.03.2022 - M 10 K 20.1988

    Unzulässige echte Rückwirkung einer Entwässerungssatzung, Zulässigkeit des …

    Rn. 22 a) Hierbei kann dahinstehen, ob das ausdifferenzierte System der Verweisung auf DIN-Normen in § 12 Abs. 2 EWS 2020 wirksam ist (zur Problematik des Verweises auf DIN-Normen in gemeindlichen Satzungen vgl. insbesondere: BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - juris Rn. 11 ff.;… B.v. 4.6.2018 - 4 ZB 17.2066 - juris Rn. 12;… OVG NRW, U.v. 9.5.2006 - 15 A 4247/03 - juris Rn. 22 ff.;… U.v. 20.3.2007 - 15 A 69/05 - juris Rn. 35 ff.;… U.v. 4.2.2020 - 15 A 3136/18 - juris Rn. 52 ff.).

    Denn da der Bescheid keine Vorgaben zum nach der DIN-Norm möglichen Prüfverfahren macht, kann sich der Kläger für das aus seiner Sicht schonendste Verfahren entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015, a.a.O., Rn. 15).

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 4 B 16.311

    Klage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer bestattungsrechtlichen …

    Der in der Satzung verwendete unbestimmte Rechtsbegriff der "dauerhaften Standsicherheit" wird also mittels einer - rechtlich unbedenklichen (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - BayVBl 2016, 168 Rn. 11 ff.) - Bezugnahme auf die allgemein anerkannten Regeln des Handwerks näher erläutert.
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 4 ZB 17.2066

    Nachweis der Dichtheit einer Abwässerungsanlage

    In dem Verweis auf DIN- und Euro-Normen liegt keine Übertragung der kommunalen Rechtsetzungshoheit auf einen demokratisch nicht legitimierten Normgeber, sondern lediglich eine Verdeutlichung des Inhalts der getroffenen Regelung (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - BayVBl 2016, 168 Rn. 14).
  • VG Ansbach, 07.05.2019 - AN 1 K 17.02543

    Wiederkehrende Dichtheitsprüfung einer Entwässerungsanlage

    Dadurch wird lediglich der Inhalt der getroffenen Regelung verdeutlicht (BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 4 ZB 17.2066 - juris Rn. 12).
  • VG München, 31.07.2025 - M 5 K 22.2999

    Geschäftsverteilungsplan, Präsidiumsbeschluss, Umsetzung, Feststellungsinteresse …

    Rn. 107 Die Absicht, einen Amtshaftungsprozess zu führen, begründet kein Feststellungsinteresse, wenn dieser offensichtlich aussichtslos ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1995 - 8 C 37/93 - BVerwGE 100, 83, juris;… U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - 146, 303, juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - NVwZ-RR 2015, 872, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.05.2024 - 4 ZB 23.1064

    Dichtigkeits- und Funktionsfähigkeitsnachweis einer Entwässerungsanlage

    In dem Verweis auf eine näher bezeichnete DIN-Norm liegt auch keine (partielle) Übertragung der kommunalen Rechtsetzungshoheit auf einen demokratisch nicht legitimierten Normgeber, sondern lediglich eine Verdeutlichung des Inhalts der getroffenen Regelung (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - BayVBl 2016, 168 Rn. 14).
  • VG München, 19.11.2019 - M 5 K 17.1858

    Erledigung durch Eintritt in den Ruhestand

    Rn. 26 (2) Auch die Absicht, einen Amtshaftungsprozess zu führen, begründet jedoch kein Feststellungsinteresse, wenn dieser offensichtlich aussichtslos ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1995 - 8 C 37/93 - BVerwGE 100, 83; BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - BVerwGE 146, 303; BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - juris Rn. 10).
  • VG München, 16.06.2015 - M 1 K 15.965

    Feststellungsklage zur Fälligkeit eines Zwangsgelds

    Rn. 20 Eine Einholung von Zeugenaussagen zur Frage, was mit den Deckendurchbrüchen in der Zeit zwischen 21. Januar und 2. Februar 2015 geschehen ist, drängt sich dem Gericht im Rahmen des Untersuchungs- und Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht auf (…vgl. Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 86 Rn. 37 zur Offenkundigkeit von Tatsachen; BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 ZB 15.150 - juris Rn. 20 zur Offenkundigkeit eines Kausalbeitrags).
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