Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsanspruch hinsichtlich rechtwidrig aufbewahrter Tonbandaufnahmen aus früheren Ausschuss- und Ratssitzungen; Kostenerstattungsanspruch eines Gemeinderatsmitglieds wegen materiellen Aufwands in einem Kommunalverfassungsstreit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch hinsichtlich rechtwidrig aufbewahrter Tonbandaufnahmen aus früheren Ausschuss- und Ratssitzungen; Kostenerstattungsanspruch eines Gemeinderatsmitglieds wegen materiellen Aufwands in einem Kommunalverfassungsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Kostenerstattungsanspruch eines Stadtratsmitglieds
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Der Beklagte hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m. w. N.). - VGH Bayern, 14.08.2006 - 4 B 05.939
Erstattung der Kosten aus der Durchführung eines Kommunalverfassungsstreits durch …
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Das Verwaltungsgericht ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (U. v. 14.8.2006 - 4 B 05.939 - juris; bestätigt durch BVerwG, B. v. 22.2.2007- 8 B 84/06 - juris) zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Kostenerstattungsanspruch hier schon deshalb ausscheidet, weil die Anrufung des Gerichts zur Durchsetzung der individuellen Mitgliedschaftsrechte des Klägers mangels vorheriger Anrufung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht als unumgänglich anzusehen war. - BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13
Kostenerstattungsanspruch einer Stadtratsfraktion für die Rechtsverfolgung im …
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Wie bereits im angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts dargelegt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht erst jüngst (B. v. 2.6.2014 - 8 B 98/13 - juris Rn. 11) ausdrücklich bestätigt, dass es sich hier in jedem Fall um einen aus dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Landes hergeleiteten Anspruch handelt, der entweder - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem zitierten Urteil angenommen hat - schon dem Grunde nach in der Organstellung des einzelnen Ratsmitglieds wurzelt oder sich zumindest hinsichtlich seines Umfangs und seiner Grenzen anhand der Rücksichtnahme- und Treuepflicht des einzelnen Funktionsträgers bestimmt.
- BVerwG, 22.02.2007 - 8 B 84.06
Kostenerstattung im Anschluss an einen Organstreit bei Anrufung des Gerichts zur …
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Das Verwaltungsgericht ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (U. v. 14.8.2006 - 4 B 05.939 - juris; bestätigt durch BVerwG, B. v. 22.2.2007- 8 B 84/06 - juris) zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Kostenerstattungsanspruch hier schon deshalb ausscheidet, weil die Anrufung des Gerichts zur Durchsetzung der individuellen Mitgliedschaftsrechte des Klägers mangels vorheriger Anrufung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht als unumgänglich anzusehen war. - VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144
Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw. …
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Der besondere Schwierigkeitsgrad einer Rechtsstreitigkeit folgt nicht bereits daraus, dass darüber eine Kammer des Verwaltungsgerichts und nicht der Einzelrichter entschieden hat (vgl. BayVGH, B. v. 23.4.2013 - 4 ZB 12.2144 - juris Rn. 19;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124 Rn. 8 m. w. N.). - VG Bayreuth, 26.04.2013 - B 5 K 11.594
Umgang mit Tonbandaufzeichnungen von Ratssitzungen
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Die Tonbänder seien daher nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen und dürften bis dahin Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden (Az. B 5 K 11.594). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.1999 - A 2 S 236/99
Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510
Ebenso wenig kann die - im Wesentlichen von der Geschäftsbelastung des zuständigen Spruchkörpers abhängige - Dauer des Verfahrens (vgl. OVG LSA, B. v. 7.5.1999 - A 2 S 236/99 - juris Rn. 5) oder der - im vorliegenden Fall vor allem durch umfangreiche Anlagen zum Klageschriftsatz bewirkte - ungewöhnliche Umfang des Gerichtsakts eine über das Normalmaß hinausgehende rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeit indizieren.
- VGH Bayern, 13.10.2016 - 4 C 16.1291
Auslegung des Begriffs der "selben" Rechtssache
Rn. 1 I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Dezember 2015, mit dem die von ihm zu erstattenden außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin für das unter dem Aktenzeichen 4 ZB 15.1510 geführte Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 406, 50 Euro festgesetzt wurden.Dem Kostenerstattungsanspruch der Antragsgegnerin kann nicht entgegengehalten werden, dass ihr Bevollmächtigter mit der Annahme oder Ausübung des am 17. September 2013 erteilten Mandats in der Rechtssache Az. B 5 K 13.640, das auch die Vertretung in dem nachfolgenden Berufungszulassungsverfahren Az. 4 ZB 15.1510 umfasste, gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verstoßen habe, was zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt hätte (…vgl. BGH, U.v. 12.5.2016 - IX ZR 241/14 - NJW 2016, 2561 Rn. 7 ff).
- VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16
Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Dezember 2015 Az. 4 ZB 15.1510, gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Juni 2016 Az. B 5 M 16.115, mit dem die gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegte Erinnerung zurückgewiesen wurde, und gegen den die Beschwerde zurückweisenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2016 Az. 4 C 16.1291.Den dagegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. November 2015 Az. 4 ZB 15.1510 ab.
Dem Kostenerstattungsanspruch der Stadt könne nicht entgegengehalten werden, ihr Bevollmächtigter habe mit der Annahme oder Ausübung des am 17. September 2013 erteilten Mandats in der Rechtssache Az. B 5 K 13.640, das auch die Vertretung in dem nachfolgenden Berufungszulassungsverfahren Az. 4 ZB 15.1510 umfasst habe, gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verstoßen.
- VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 5 M 16.115
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzung wegen Interessenskollision eines …
Die hierauf gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Juni 2015 ab (Az. B 5 K 13.640); der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 20.11.2015 Az. 4 ZB 15.1510).Die Antragsgegnerin habe anwaltliche Vertretungen vor dem Verwaltungsgericht zur Abwehr von Forderungen Dritter übertragen, so z. B. gegen die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (B 2 E 08.244 und B 2 E 08.1234), gegen eine Dienstunfallanerkennung (B 5 K 13.896), gegen Zuwendungsrückforderungen des Freistaates Bayern (B 5 K 12.299), wegen Ordnungs- bzw. Zwangsgeldverhängung/Unterlagenherausgabe (B 5 K 14.551, 550, 518) sowie in der Klage, die der hiesigen Kostensache zugrunde lägen (B 5 K 13.640; 4 ZB 15.1510).
- OVG Sachsen, 25.10.2019 - 4 A 1412/18
Organstreitverfahren; Erstattungsanspruch; Funktionsträger; Befangenheit
Kommunalverfassungsrechtliche und sonstige organisationsinterne Auseinandersetzungen der mit organschaftlichen Befugnissen betrauten Funktionsträger führen deshalb, soweit sie Kosten verursachen, regelmäßig zu einer ausgleichsbedürftigen Vermögenslage (…Senatsurt. v. 19. Dezember 2018 - 4 A 178/16 -, juris Rn. 41;… SächsOVG, Urt. v. 12. September 2017 a. a. O.;… OVG NW, Urt. v. 12. November 1991 - 15 A 1187/89 -, juris Rn. 21 ff.;… BayVGH, Urt. v. 14. August 2006 - 4 B 05.939 -, juris Rn. 22 ff. und Beschl. v. 20. November 2015 - 4 ZB 15.1510 -, juris Rn. 13). - VG Cottbus, 31.03.2023 - 1 K 63/21 Kommunalverfassungsrechtliche und sonstige organisationsinterne Auseinandersetzungen der mit organschaftlichen Befugnissen betrauten Funktionsträger führen deshalb, soweit sie Kosten verursachen, regelmäßig zu einer ausgleichsbedürftigen Vermögenslage (…so: Sächsisches OVG, Urt. v. 12. September 2017 - 2 A 385/16 -, juris Rn. 15;… OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. November 1991 - 15 A 1187/89 -, juris Rn. 21 ff.;… Bayerischer VGH, Urt. v. 14. August 2006 - 4 B 05.939 -, juris Rn. 22 ff. und Beschl. v. 20. November 2015 - 4 ZB 15.1510 -, juris Rn. 13).
- OVG Sachsen, 19.12.2018 - 4 A 178/16
Organstreitverfahren; Kostenerstattung; Erstattungsanspruch; Organrecht; …
Kommunalverfassungsrechtliche und sonstige organisationsinterne Auseinandersetzungen der mit organschaftlichen Befugnissen betrauten Funktionsträger führen deshalb, soweit sie Kosten verursachen, regelmäßig zu einer ausgleichsbedürftigen Vermögenslage (…SächsOVG, Urt. v. 12. September 2017 a. a. O.;… OVG NRW a. a. O., Rn. 44;… OVG NRW, Urt. v. 12. November 1991 - 15 A 1187/89 -, juris Rn. 21 ff.;… BayVGH, Urt. v. 14. August 2006 - 4 B 05.939 -, juris Rn. 22 ff. und Beschl. v. 20. November 2015 - 4 ZB 15.1510 -, juris Rn. 13;… weitergehend und ohne Rückgriff auf das Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs OVG NRW, Urt. v. 24. April 2009 - 15 A 981/06 -, juris Rn. 52). - VGH Bayern, 27.09.2018 - 4 ZB 16.2516
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten
Das Verwaltungsgericht ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (…U.v. 14.8.2006 - 4 B 05.939 - juris Rn. 28; B.v. 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510 - juris Rn. 13) zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kläger bezüglich der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht kein Kostenerstattungsanspruch zusteht. - OLG Brandenburg, 21.11.2023 - 6 U 77/22 Ausgehend von letzterem vertritt etwa der Verwaltungsgerichtshof München die Auffassung, dass angesichts der durch gegenseitige Rücksichtnahmepflichten geprägten Sonderrechtsverbindung zwischen dem einzelnen Gemeinderatsmitglied und der Gemeinde eine Kostenerstattung im Anschluss an einen Organstreit nur gerechtfertigt ist, wenn die Anrufung des Gerichts zur Durchsetzung individueller Mitgliedschaftsrechte als ultima ratio unumgänglich war, weil - über die Anforderungen des allgemeinen Prozessrechts (Rechtsschutzbedürfnis) hinaus - alle dem Gemeinderatsmitglied zumutbaren Maßnahmen zur außergerichtlichen Durchsetzung der organschaftlichen Rechte ohne Erfolg geblieben sind (VGH München, Urteil vom 14.08.2006 - 4 B 05.939, BeckRS 2009, 37039; Beschluss vom 20.11.2015 - 4 ZB 15.1510, BeckRS 2015, 56481; s. auch OVG Münster…, Urteil vom 24.04.2009 - 15 A 981/06, BeckRS 2009, 35016, Rn. 22).
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