Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO Art. 18a Abs. 4, Abs. 8; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
Wiederholungsgefahr; Bürgerbegehren; Rehabilitationsinteresse; Begründungsmangel
- rechtsportal.de
Klage einer für ein Bürgerbegehren als Vertreter benannten Person gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch die Gemeinde; Rehabilitationsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage für die Vertreter eines Bürgerbegehrens; Bewahrung einer Fläche vor einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage einer für ein Bürgerbegehren als Vertreter benannten Person gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch die Gemeinde; Rehabilitationsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage für die Vertreter eines Bürgerbegehrens; Bewahrung einer Fläche vor einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Vertretung eines Bürgerbegehrens bei mehreren benannten Vertretern; Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Klage wegen Zurückweisung eines Bürgerbegehrens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Bürgerbegehren nur bei bestehender Wiederholungsgefahr statthaft
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 06.06.2016 - AN 4 K 15.1727
- VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 252
- DÖV 2017, 737
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Das Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein; entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 20 m. w. N.).Ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung besteht nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.2013, a. a. O., Rn. 25 m. w. N.).
- BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13
Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Rn. 12 b) Die Fortsetzungsfeststellungsklage, die in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann statthaft ist, wenn die Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsantrags auf Zulassung des Bürgerbegehrens (Art. 18a Abs. 8 Satz 2 GO) bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, U. v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - NVwZ 2014, 883 Rn. 10 m. w. N.), setzt voraus, dass der Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein berechtigtes Interesse daran hat, die Rechtswidrigkeit der erfolgten Zurückweisung durch Urteil förmlich feststellen zu lassen. - BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89
Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Denn diese kann nur angenommen werden, wenn eine hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B. v. 16.10.1989 - 7 B 108/89 - NVwZ 1990, 360 m. w. N.).
- VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105
Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Wird in Ausübung des materiellen Prüfungsrechts nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO festgestellt, dass die den Unterschriftenlisten beigefügte Begründung in entscheidungsrelevanter Weise unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalte oder die maßgebende Rechtslage unzutreffend bzw. unvollständig darstelle (dazu zuletzt BayVGH, U. v. 4.7.2016 - 4 BV 16.105 - juris Rn. 27 f.), so lässt dies den sozialen Geltungsanspruch der Textverfasser jedenfalls solange unberührt, als damit nicht der Vorwurf einer gezielten Täuschung der Unterzeichner des Bürgerbegehrens verbunden ist. - VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981
Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Eine nachträgliche Anpassung der Fragestellung an die teilweise geänderten tatsächlichen Umstände würde auch in dem hier vorliegenden Fall den Willen der Unterzeichner verfälschen, da ihnen zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung das Gelände nur in seinem noch weitgehend unberührten Zustand vor Augen stand (vgl. BayVGH, U. v. 28.5.2008 - 4 BV 07.1981 - BayVBl 2009, 245 Rn. 34). - BVerwG, 18.05.2004 - 3 B 117.03
Berechtigtes Interesse an der Feststellung eines Restitutionsanspruchs ; Absicht …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Rn. 20 Zu Recht weist die Beklagte zudem darauf hin, dass die Absicht, eine Amtshaftungsklage oder sonstige zivilgerichtliche Leistungsklage zu erheben, dann kein schutzwürdiges Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begründet, wenn die Erledigung vor Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.5.2004 - 3 B 117/03 - juris Rn. 4 m. w. N.). - VGH Bayern, 10.03.1999 - 4 B 98.1349
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Rn. 10 a) In seiner gegenwärtigen Form dürfte das Rechtsschutzbegehren bereits daran scheitern, dass der - im Unterschied zum erstinstanzlichen Verfahren - als alleiniger Rechtsmittelführer auftretende Kläger nur einer von drei (Gesamt-)Vertretern des Bürgerbegehrens ist, so dass er - mangels einer entsprechenden Ermächtigung in den Unterschriftenlisten - nicht als Einzelner gegen die Unzulässigerklärung gerichtlich vorgehen kann (vgl. BayVGH, U. v. 10.3.1999 - 4 B 98.1349 - NVwZ 2000, 219/220; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand September 2016, Art. 18 Abs. 4 GO Anm. 12a m. w. N.). - VG Würzburg, 09.02.2011 - W 2 K 10.1215
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Denn aus der damit eröffneten Wahlfreiheit hinsichtlich der Anzahl der zu benennenden Vertreter folgt nicht, dass nach der erfolgten Benennung von zwei oder drei vertretungsberechtigten Personen eine Einzelvertretung des Bürgerbegehrens in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auch ohne ausdrückliche Ermächtigung zulässig wäre (…Thum, a. a. O.; VG Würzburg, U. v. 9.2.2011 - W 2 K 10.1215 - KommPr BY 2011, 405).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 15 A 1561/15
Wuppertaler Bürgerbegehren "Döpps105" unzulässig
12/402, S. 78; ebenso für das bayerische Kommunalrecht BayVGH, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 ZB 16.1610 -, juris Rn. 10, Urteil vom 10. März 1999 - 4 B 98.1349 -, juris Rn. 15; für das niedersächsische Kommunalrecht VG Oldenburg, Urteil vom 7. Dezember 2010- 1 A 2477/09 -, juris Rn. 40. - VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203
Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren
Rn. 14 Der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgend (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.1.2016 - 4 ZB 16.1610 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BayVGH, U. v. 10.3.1999 - 4 B 98.1349 - juris Rn. 14) sind die Vertreterinnen oder Vertreter eines Bürgerbegehrens berechtigt, die Belange, die das Zustandekommen und die Zulassung des Bürgerbegehrens sowie die Durchführung des Bürgerentscheids erfordern, im eigenen Namen wahrzunehmen.Vor dem Hintergrund der "Wahlfreiheit" des Art. 18a Abs. 4 GO bzgl. der Benennung von bis zu drei vertretungsberechtigten Personen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - juris Rn. 10) mag es bei mehreren Vertretern eines Bürgerbegehrens nicht genügen, wenn sich diese bloß als "Verantwortliche" bezeichnen.
- VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Gemeinderatsmitglieder, Fortsetzungsfeststellungsklage, Rehabilitationsinteresse, …
Ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung besteht nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 25 m.w.N.; BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380 Rn. 17).
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung
Ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung besteht immer dann, wenn sich aus der angegriffenen Äußerung eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 29.03.2023 - 4 CS 22.2412
Rücknahme eines Bescheids über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
Scheidet ein Vertreter des Bürgerbegehrens aus, so ist der Stellvertretungsfall eingetreten und der für diese Person genannte Stellvertreter, der dem Vertreter auf der Unterschriftenliste konkret zugeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.1998 - 4 ZB 98.1721 - BayVBl 1999, 182), rückt in die Vertreterstellung ein, da mehrere benannte Vertreter nur gemeinschaftlich handeln können (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380). - VG Schwerin, 07.04.2025 - 1 A 921/23
Fraktion im Gemeinderat; Entfallen der Beteiligtenfähigkeit nach Neuwahl des …
Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 38.12, BeckRS 2013, 54139 Rn. 16 m. w. N., beck-online; BayVGH, Beschluss vom 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - juris Rn. 17). - VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.242
Kommunalverfassungsstreit wegen vermeintlich ehrverletzender Äußerungen eines …
Ein schutzwürdiges ideelles Interesse an einer Rehabilitierung besteht aber nur, wenn sich aus der angegriffenen Äußerung eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - juris Rn. 17). - VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1530/21
Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig
Hiervon wäre nur dann auszugehen, wenn das vorliegend mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel aufgrund veränderter Umstände nicht mehr erreicht werden könnte bzw. objektiv unmöglich geworden wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 ZB 16.1610 -, juris Rn. 21). - VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 1 K 18.957
Anordnung einer Sicherheitschlorung - Erfolgloser Eilantrag
Das berechtigte Feststellungsinteresse geht damit über das bloße Interesse an der Klärung der Rechtswidrigkeit hinaus und besteht vielmehr nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14./12 - juris Rn. 25 m.w.N.; BayVGH, a.a.O. sowie B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - juris Rn. 17). - VG München, 19.09.2019 - M 22 K 17.4899
Verpflichtung einer Kommune zum Abhängen eines Wahlplakats
Die Klage ist vorliegend als Fortsetzungsfeststellungsklage in doppelt analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig (…zur doppelt analogen Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage in der Verpflichtungssituation bei Erledigung vor Klageerhebung vgl. etwa Decker in BeckOK VwGO, 50. Edition Stand: 1.7.2019, § 113 Rn. 100;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 127; BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380).
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