Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Heranziehung des Fahrzeugführers zum Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feuerwehreinsatz; Beseitigung; Ölspur; Fahrzeugführer; Kostenersatz; Verursachung; Gefahr; Kostenersatzpflicht; Fahrzeughalter; Ersatzpflichtiger; Verschmutzung; Verschulden
- rechtsportal.de
Heranziehung des Verursachers einer Ölspur als Kostepflichtigen für einen Feuerwehreinsatz; Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung des Verursachers einer Ölspur als Kostepflichtigen für einen Feuerwehreinsatz; Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 4 K 15.1099
- VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
Rn. 7 Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. U. v. 3.9.2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 30) stehen die nach Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayFwG zum Kostenersatz Verpflichteten grundsätzlich ohne Rangverhältnis nebeneinander.Die im Zulassungsantrag formulierte Frage, ob eine Gemeinde ein uneingeschränktes Auswahlermessen auch dann in Anspruch nehmen und den Fahrer zum Kostenersatz heranziehen kann, wenn eine Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters und eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, ist nach der bereits erwähnten Grundsatzentscheidung des Senats vom 3. September 2009 (Az. 4 BV 08.696, juris Rn. 30) zweifelsfrei zu bejahen.
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Leistungsansprüche bedeutet, dass die Ausübung des Auswahlermessens nur durch das Willkürverbot und offensichtliche Unbilligkeit begrenzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667/1669 m. w. N.). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m. w. N.). - VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339
"Durch den Betrieb" eines Kraftfahrzeugs veranlasst (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG) …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613
Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - BayVBl 2014, 54 Rn. 13 ff.) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 23.167
Erfolgreiche Klage gegen Kostenbescheid für die Inanspruchnahme der gemeindlichen …
Art. 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayFwG setzt kein bewusstes oder individuell vorwerfbares Fehlverhalten ("Verschulden"), sondern lediglich das "Verursachen" einer Gefahr voraus (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 - juris).Davon ist - wie generell im Feuerwehrrecht (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613; B.v. 19.7.2013 - 4 ZB 12.2339 - beide juris) - stets dann auszugehen, wenn zwischen einem Verhalten des Ersatzpflichtigen und der den Feuerwehreinsatz auslösenden Gefahr ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht.
Die Möglichkeit der Gefahrentstehung bzw. des Schadenseintritts darf dabei nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegen; es muss auch bei wertender Betrachtung gerechtfertigt sein, die eingetretenen Folgen demjenigen zuzurechnen, dessen Verhalten dafür (mit-)ursächlich gewesen ist (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 - juris m.w.N.).
- VG Augsburg, 28.08.2017 - Au 7 K 16.1461
Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz
Dass sie mit der angeforderten Zahlung an die Beklagte in Vorleistung treten muss, begründet für sich allein noch nicht die Unbilligkeit ihrer Inanspruchnahme (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1613 - juris Rn. 10;… VG Ansbach, U.v. 8.3.2007 - AN 5 K 06.2307 - juris Rn. 30).
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