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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4433
VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812 (https://dejure.org/2018,4433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2018 - 4 ZB 17.812 (https://dejure.org/2018,4433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 4 ZB 17.812 (https://dejure.org/2018,4433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FVBS § 2 Abs. 2 S. 2
    Schätzung des Vorteilssatzes im Rahmen der Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrages für eine Bäckereiverkaufsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung des Vorteilssatzes im Rahmen der Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrages für eine Bäckereiverkaufsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bäckerei; Schätzung des Vorteilssatzes; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812
    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (…VGH BW, U.v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7).

    Der Senat hat bereits mehrfach im Hinblick auf diese Verkaufsstellen ausgeführt (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), dass die Klägerin durch den im Stadtgebiet der Beklagten betriebenen Bäckereieinzelhandel unmittelbare oder mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden ziehen kann und tatsächlich zieht.

    Für Bäckereifachbetriebe bestehen insoweit vergleichbare Gewinnmöglichkeiten wie bei der ortsansässigen Kundschaft (BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 9).

    Angesichts des nicht einheitlichen Einkaufsverhaltens und der unterschiedlichen Anwesenheitszeiten innerhalb der Gruppe der Einheimischen bzw. der Gruppe der Ortsfremden und auch im Verhältnis der Gruppen untereinander ist davon auszugehen, dass sich die individuellen Effekte in der Gesamtheit ausgleichen (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209

    Der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags zugrunde gelegte Vorteilssatz …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812
    Der Senat hat bereits mehrfach im Hinblick auf diese Verkaufsstellen ausgeführt (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), dass die Klägerin durch den im Stadtgebiet der Beklagten betriebenen Bäckereieinzelhandel unmittelbare oder mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden ziehen kann und tatsächlich zieht.

    Als Grundlage für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kann daher - zumindest bei reinen Verkaufsstellen (Bäckereifachgeschäfte ohne angeschlossenen Cafébetrieb) - die sog. Fremdenverkehrsquote, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet, herangezogen werden (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812
    Rn. 11 Dieser Verfahrensmangel liegt unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 10 B 19.13 - juris Rn. 3 m.w.N.) jedoch nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812
    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (VGH BW, U.v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 39;… BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7).
  • VG Regensburg, 29.08.2018 - RN 11 K 17.632

    Fremdenverkehrsabgabe für Verkauf von Grundnahrungsmitteln rechtmäßig

    Rn. 34 Wie schon oben dargelegt, ist die Fremdenverkehrsquote der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet (BayVGH vom 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris; BayVGH vom 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris; BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243).

    Der prozentuale Anteil der Touristen ist daher aus der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage aller Personen im Gemeindegebiet zu ermitteln, d. h. aus der Summe von Einheimischen und Touristen (vgl. hierzu BayVGH vom 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris).

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 4 ZB 18.2045

    Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags

    Auf die Frage, in welchem Umfang die Klägerin aus dem örtlichen Fremdenverkehr tatsächlich Vorteile gewinnt bzw. gewonnen hat, kommt es nicht an (…vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 20 ff.;… B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7; B.v. 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris Rn. 8).

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang behördliche Ermittlungsdefizite moniert, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, welche weiteren Tatsachen die Beklagte hätte berücksichtigen bzw. eigenständig ermitteln sollen, zumal die Klägerin keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris Rn. 8).

  • VG Regensburg, 18.06.2025 - RN 11 K 22.109

    Fremdenverkehrsbeitrag, Besteuerungsgrundlagen, Schätzung, Vorteilssatz, …

    Rn. 42 aa) Als Grundlage und Ausgangspunkt für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kommt insbesondere bei Verkaufsstellen wie dem Geschäft des Klägers nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich die sogenannte Fremdenverkehrsquote in Betracht (vgl. BayVGH, B. v. 07.01.2020 - 4 ZB 18.2045), also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet (BayVGH, B. v. 06.02.2018 - 4 ZB 17.812 - juris; BayVGH, B. v. 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris; BayVGH, U. v. 07.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243).
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