Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KAG Art. 3 Abs. 1
Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhunde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
KAG Art. 3 Abs. 1
Befreiung von Herdenschutzhunden von der Hundesteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Hundesteuer für Herdenschutzhunde - Ist ein Wachhund für Herden auf umzäunter Weide nicht notwendig, gibt es keine Steuerbefreiung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerfreiheit von Herdenschutzhunden setzt Haltung und Einsetzung zu Betriebszwecken sowie Wirtschaftlichkeit der Haltung voraus - Keine Notwendigkeit der Bewachung von auf eingezäunten Weiden befindlichen Herden
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.04.2020 - Au 2 K 19.1058
- VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Papierfundstellen
- DÖV 2021, 799
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13
Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Daneben sind aber auch einmalig anfallende Kosten wie etwa Anschaffungs- und Bestattungs- bzw. Tierkörperbeseitigungskosten einzubeziehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 8.13 - BVerwGE 150, 225 Rn. 30).Schon die durchschnittlichen Haltungskosten für einen normalen Hund sind höher als 900 Euro bis 1000 Euro (vgl. BVerwG, U.v. 15.10.2014, a.a.O., Rn. 31 f.).
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Die satzungsrechtliche Vorschrift der Beklagten entspricht der Rechtsnatur der Hundesteuer als einer Aufwandsteuer, die nicht erhoben werden darf, wenn die Hundehaltung nicht im Rahmen der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, sondern allein zu Erwerbszwecken, also zur Einkommenserzielung erfolgt (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2006 - 10 B 5.06 - juris Rn. 5;… VGH BW, U.v. 16.12.2002 - 2 S 2113/00 - VBlBW 2003, 288 Rn. 21).Eine Mischnutzung, d.h. eine Haltung von Hunden, die sowohl beruflichen Zwecken als auch privaten Interessen dient, steht der (völligen) Steuerfreiheit entgegen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2006 - 10 B 5.06 - juris Rn. 7;… OVG NW, U.v. 3.11.2005 - 14 A 3852/04 - juris Rn. 29;… VG Meiningen, U.v. 23.10.2019 - 5 K 307/17 - juris Rn. 42).
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Die Kläger haben keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Die satzungsrechtliche Vorschrift der Beklagten entspricht der Rechtsnatur der Hundesteuer als einer Aufwandsteuer, die nicht erhoben werden darf, wenn die Hundehaltung nicht im Rahmen der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, sondern allein zu Erwerbszwecken, also zur Einkommenserzielung erfolgt (…vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2006 - 10 B 5.06 - juris Rn. 5; VGH BW, U.v. 16.12.2002 - 2 S 2113/00 - VBlBW 2003, 288 Rn. 21). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 2 S 811/10
Abgrenzung zwischen Hundehaltung zu persönlichen und zu gewerblichen Zwecken
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Um die Haltung von Hunden zu Erwerbszwecken von der Haltung von Hunden zur Einkommensverwendung zur privaten Lebensführung abzugrenzen, bedarf es jedoch einer nahezu ausschließlichen Verwendung der Hunde zu Erwerbszwecken (…vgl. VG Gera, U.v. 10.3.2014 - 5 K 140/13 Ge - ZKF 2015, 215 Rn. 34;… VG Augsburg, U.v. 2.5.2007 - Au 6 K 06.817 - juris Rn. 28 f.; vgl. auch VGH BW, U.v. 15.9.2010 - 2 S 811/10 - KStZ 2011, 115 Rn. 40). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3852/04
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Eine Mischnutzung, d.h. eine Haltung von Hunden, die sowohl beruflichen Zwecken als auch privaten Interessen dient, steht der (völligen) Steuerfreiheit entgegen (…vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2006 - 10 B 5.06 - juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 3.11.2005 - 14 A 3852/04 - juris Rn. 29;… VG Meiningen, U.v. 23.10.2019 - 5 K 307/17 - juris Rn. 42). - VG Gera, 10.03.2014 - 5 K 140/13
Hundesteuer: Wirksamkeit einer Hundesteuersatzung im Hinblick auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Um die Haltung von Hunden zu Erwerbszwecken von der Haltung von Hunden zur Einkommensverwendung zur privaten Lebensführung abzugrenzen, bedarf es jedoch einer nahezu ausschließlichen Verwendung der Hunde zu Erwerbszwecken (vgl. VG Gera, U.v. 10.3.2014 - 5 K 140/13 Ge - ZKF 2015, 215 Rn. 34;… VG Augsburg, U.v. 2.5.2007 - Au 6 K 06.817 - juris Rn. 28 f.;… vgl. auch VGH BW, U.v. 15.9.2010 - 2 S 811/10 - KStZ 2011, 115 Rn. 40). - VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10
Keine Steuerfreiheit für Haltung eines "Geflügelwachhundes"
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Ob die Tätigkeit oder der Betrieb, dem die Haltung des Hundes dient, "auf den Hund angewiesen ist oder auch ohne Hund vorstellbar ist", ist dabei nach der Satzungsbestimmung der Beklagten nicht entscheidend, da die Beklagte bei § 2 Nr. 1 ihre Hundesteuersatzung nicht auf die Notwendigkeit der Haltung des Hundes abstellt (vgl. zu einer solchen Satzungsbestimmung VG Trier, U.v. 20.5.2010 - 2 K 58/10.TR - juris Rn. 20). - VG Meiningen, 23.10.2019 - 5 K 307/17
Hundesteuerpflicht für die Haltung von Hunden auf einem Gestüt
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Eine Mischnutzung, d.h. eine Haltung von Hunden, die sowohl beruflichen Zwecken als auch privaten Interessen dient, steht der (völligen) Steuerfreiheit entgegen (…vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2006 - 10 B 5.06 - juris Rn. 7;… OVG NW, U.v. 3.11.2005 - 14 A 3852/04 - juris Rn. 29; VG Meiningen, U.v. 23.10.2019 - 5 K 307/17 - juris Rn. 42). - VG Augsburg, 02.05.2007 - Au 6 K 06.817
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217
Um die Haltung von Hunden zu Erwerbszwecken von der Haltung von Hunden zur Einkommensverwendung zur privaten Lebensführung abzugrenzen, bedarf es jedoch einer nahezu ausschließlichen Verwendung der Hunde zu Erwerbszwecken (…vgl. VG Gera, U.v. 10.3.2014 - 5 K 140/13 Ge - ZKF 2015, 215 Rn. 34; VG Augsburg, U.v. 2.5.2007 - Au 6 K 06.817 - juris Rn. 28 f.;… vgl. auch VGH BW, U.v. 15.9.2010 - 2 S 811/10 - KStZ 2011, 115 Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 9 LA 109/23
Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Herdenschutz; Herdenschutzhund; …
Er entspricht der Rechtsnatur der Hundesteuer als einer Aufwandsteuer i. S. d. Art. 105 Abs. 2a GG, die nicht erhoben werden darf, wenn die Hundehaltung nicht im Rahmen der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, sondern allein zu Erwerbszwecken, also zur Einkommenserzielung erfolgt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.1.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 18 unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 2.11.2006 - 10 B 5.06 - juris Rn. 5; VGH BW…, Urteil vom 16.12.2002 - 2 S 2113/00 - juris, Rn. 21).Es besteht jedoch keine Notwendigkeit ihres Einsatzes (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 16).
Ist demnach die Haltung von zwei Herdenschutzhunden für den Betrieb der Klägerin nicht unabdingbar notwendig, kann offenbleiben, ob - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - im Falle der nicht zwingenden Notwendigkeit die Klägerin auch dann aus dem Steuertatbestand ausscheiden könnte, sofern die Hundehaltung wirtschaftlich wäre (unter Bezug auf BayVGH, Beschluss vom 19.1.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 20, dort zu den Voraussetzungen eines Befreiungstatbestandes).
Dazu bedarf es einer Ermittlung dieser Kosten und einer Prognose der durch den Einsatz der Hunde zu erwartenden Vermeidung von Schäden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.01.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 20 ff.).
- VG München, 12.01.2023 - M 10 K 19.5083
Auslegung eines Klagebegehrens ohne Klageantrag, Anwaltlich nicht vertretener …
Herdenschutzhunde, die Herden schützen, die sich auf eingezäunten Weiden aufhalten, sind nicht notwendig im Sinne dieser Vorschrift (BayVGH, B.v. 19.1.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 16;… vgl. auch BayVGH, B.v. 25.5.2000 - 4 ZB 00.1134 - juris Rn. 5;… VG München, U.v. 2.3.2000 - M 10 K 99.3140 - juris Rn. 43).Rn. 21 Die bloße Nützlichkeit eines Hundes zur Bewachung einer Tierherde ist demgegenüber nicht ausreichend, also eben nicht "notwendig" (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 16).
- VG Augsburg, 23.05.2023 - Au 8 K 22.1261
Haltungsverbot und Abgabeverpflichtung für mehrere Pyrenäenberghunde, …
Es werde insoweit auf eine Entscheidung des 4. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 19.1.2021 - 4 ZB 20.1217 - juris Rn. 25) verwiesen. - VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 381/21
Herdenschutzhund; Hundehaltung zur Berufsausübung; Hundesteuer; örtliche …
Sie orientiere sich nunmehr an einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.01.2021 (4 ZB 20.1217), wonach Herdenschutzhunde von der Hundesteuer zu befreien seien, wenn sie nahezu ausschließlich zu Betriebszwecken gehalten, sie entsprechend eingesetzt würden und wenn die Haltung zu diesem Zweck rentabel sei.
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