Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayGO Art. 33 Abs. 1 S. 2, S. 3
Zur Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO § 33 Abs. 1 S. 2 und 3
Ausschussbesetzung; Berechnungsverfahren; Ausschussgröße; Auflösung einer Pattsituation - rechtsportal.de
GO § 33 Abs. 1 S. 2 und 3
Ausschussbesetzung; Berechnungsverfahren; Ausschussgröße; Auflösung einer Pattsituation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.05.2021 - M 7 K 20.3447
- VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Papierfundstellen
- DÖV 2022, 384
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Es liegt im Organisationsermessen der Beklagten und ihres Vertretungsorgans, die Größe der Ausschüsse entsprechend ihrer Aufgabe festzulegen (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2009 - 8 C 17.08 - BayVBl 2010, 632 = juris Rn. 29).Rn. 31 Die Regelungen der Beklagten zur Besetzung der Ausschüsse widersprechen auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus seinem Urteil vom 9. Dezember 2009 (Az. 8 C 17.08 - juris).
Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von einer Entscheidung eines in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichts, insbesondere nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2009 (a.a.O.) ab.
- VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.1159
Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Denn Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO verlangt nicht die Festlegung einer im Sinne des Spiegelbildlichkeitsgebots optimierten Ausschussgröße, sondern verbietet lediglich grobe Verzerrungen der Stärkeverhältnisse im Plenum (…vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 4 ZB 06.535 - juris Rn. 10; U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - BayVBl 2004, 429 = juris Rn. 15), die bei der hier festgelegten Ausschussgröße bei keinem Berechnungsverfahren eintreten können.Die kommunalen Gremien haben daher grundsätzlich die Auswahl unter den verschiedenen Berechnungsverfahren, die den aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und aus dem Gebot der Wahlgleichheit folgenden ungeschriebenen Anforderungen gerecht werden (BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49/51 = BayVBl 2004, 429 m.w.N.).
- VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032
Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Eine Überaufrundung liegt vor, wenn eine Partei oder Wählergruppe eine Zahl von Sitzen im Ausschuss erhalten würde, die die aufgerundete Zahl aus der mathematischen Proportionalberechnung (Anzahl der Stadträte der jeweiligen Partei oder Wählergruppe multipliziert mit der Anzahl der zu vergebenen Ausschusssitze geteilt durch die Anzahl aller Stadtratssitze) übersteigen würde (BayVGH, B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 41).Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 08.05.2015 - 4 BV 15.201
Sitzverteilung im Kreisausschuss: Überaufrundung zu vermeiden
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - VGH n.F. 68, 112 Rn. 30 = BayVBl 2015, 712;… VerfGH, E.v. 26.10.2009, a.a.O., 206;… VerfGH RhPf, U.v. 23.1.2018 - VGH O 17/17 - NVwZ-RR 2018, 546 Rn. 71 m.w.N.; Lohner/Zieglmeier, BayVBl 2007, 481/487 f.; a. A. Schreiber, BayVBl 1996, 134 ff., 170 ff.).Das Verbot der Überaufrundung gilt auch für beide der in Art. 33 Abs. 1 Satz 3 GO vorgesehenen Pattauflösungsregeln (vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - BayVBl 2015, 712 Rn. 31).
- VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.117
Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Zu diesen verfassungsrechtlich zulässigen Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung nicht nur das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, sondern auch das Verfahren nach Hare-Niemeyer (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 a.a.O. Rn.16; VerfGH vom 10.6.1994, VerfGH 47, 154/156 = BayVBl. 1994, 656 m.w.N.), das im Vergleich zum Verfahren nach d"Hondt kleinere Parteien und Wählergruppen begünstigt, auch wenn es die Erfolgswertgleichheit nicht in exakt gleichem Maße erfüllt wie etwa das in neuerer Zeit vielfach verwendete Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (…vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).Lediglich bei Anwendung des d"Hondtschen Verfahrens bestehen rechtliche Grenzen im Hinblick auf das Verbot der sog. Überaufrundung (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.117 - BayVBl 2004, 432 = juris Leitsatz 2 und Rn. 46, 63).
- VGH Bayern, 15.12.2020 - 4 CE 20.2166
Kein Ausschutzsitz für die AFD im Stadtrat durch die Änderung des bisherigen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Zu diesen verfassungsrechtlich zulässigen Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung nicht nur das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, sondern auch das Verfahren nach Hare-Niemeyer (…vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 a.a.O. Rn.16; VerfGH vom 10.6.1994, VerfGH 47, 154/156 = BayVBl. 1994, 656 m.w.N.), das im Vergleich zum Verfahren nach d"Hondt kleinere Parteien und Wählergruppen begünstigt, auch wenn es die Erfolgswertgleichheit nicht in exakt gleichem Maße erfüllt wie etwa das in neuerer Zeit vielfach verwendete Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).Als legitim können aber auch eigennützige Gründe anzusehen sein, wie etwa die Wahl desjenigen Verfahrens, das der eigenen Partei oder Wählergruppe oder (kommunal-)politisch nahestehenden Parteien oder Wählergruppen eine größere Zahl an Ausschusssitzen einbringt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16
Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Dass in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewendet wurde, ist nicht ausreichend (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.). - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.12.2020 - 4 CE 20.2271
Einberufung der konstituierenden Sitzung eines Gemeinderats
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats gilt nicht über das Ende seiner Wahlzeit hinaus (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 4 C 20.2271 - BayVBl 2021, 273 Rn. 20). - VGH Bayern, 16.02.2000 - 4 N 98.1341
Mindestfraktionsstärke und Gewährung von Unkostenbeiträgen
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Rn. 23 In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …
- VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 48/05
Kreistag, Ausschussgröße, Ausschussmitglied, Wahl
- VGH Bayern, 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246
Überlassung von Büroräumen an Stadtratsmitglieder; Einzelstadtrat, der nicht in …
- VerfGH Bayern, 10.06.1994 - 11-VII-94
- VGH Hessen, 04.08.1983 - 2 TG 40/83
Mindestfraktionsstärke im Kreistag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 15 A 4847/19
Mangelnde Darlegung eines Zulassungsgrundes für einen Kostenersatzanspruch auf …
- VGH Bayern, 12.09.2006 - 4 ZB 06.535
- VG München, 30.03.2022 - M 7 K 21.2383
Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …
Die kommunalen Gremien haben daher grundsätzlich die Auswahl unter den verschiedenen Berechnungsverfahren, die den aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und aus dem Gebot der Wahlgleichheit folgenden ungeschriebenen Anforderungen gerecht werden (…vgl. BayVGH, U. v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16;… B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 20;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21; B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N).Zu diesen verfassungsrechtlich zulässigen Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt ebenso wie das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (…vgl. VG Regensburg, U.v. 14.1.2015 - RN 3 K 14.1045 - juris Rn. 44) und das Verfahren nach Hare/Niemeyer (…vgl. BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - juris Rn. 16 m.w.N.), das im Vergleich zum Verfahren nach d"Hondt kleinere Parteien und Wählergruppen begünstigt, auch wenn es die Erfolgswertgleichheit nicht in exakt gleichem Maße erfüllt wie etwa das in neuerer Zeit vielfach verwendete Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 16 unter Bezugnahme auf B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21).
Rn. 35 Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 17;… B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - juris Rn. 21;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 18 m.w.N;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 21, jeweils m.w.N.).
Der neugewählte Gemeinderat ist daher auch nicht an die vom Gemeinderat der vergangenen Wahlperiode erlassenen Regelungen gebunden (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 13;… B.v. 7.12.2020 - 4 CE 20.2032 - juris Rn. 20;… B.v. 15.12.2020 - 4 CE 20.2166 - juris Rn. 23, B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - juris Rn. 23, jeweils m.w.N.).
Je stärker von einer bisher überwiegend akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Die im neugewählten Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen dürfen im rechtlich vorgegebenen Rahmen die Konstellation wählen, die ihnen oder ggf. ihnen (kommunalpolitisch) nahestehenden Parteien und Wählergruppen die größtmöglichen Vorteile bringen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
Ausschüsse; Besetzungsverfahren; d Hondt; Hare/Niemeyer; Höchstzahlverfahren; …
Alle anerkannten Zählverfahren (nach d'Hondt, Hare/Niemeyer und Sainte-Laguë/Schepers) werden den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Deshalb sind auch die kommunalen Vertretungskörperschaften bei der Auswahl eines der zulässigen Berechnungsverfahren für eine Ausschussbesetzung frei (Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Leitsatz und Rn. 18, …und vom 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 -, juris Rn. 12).
Es bestehen verschiedene legitime Gründe für die Auswahl eines Zählverfahrens, wobei der Landesgesetzgeber frei ist, aufgrund eines dieser Gründe, ein bestimmtes Verfahren auszuwählen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 18).
Denn eine willkürliche oder missbräuchliche Verfahrensweise des Landesgesetzgebers könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen würde, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 23), oder - allgemeiner ausgedrückt - wenn der Gebrauch des Gestaltungsspielraums von dem von der Rechtsordnung gebilligten Gebrauch abweicht und durch die Illegitimität des Zwecks, der Zweck-Mittel-Verbindung oder seiner Wirkung gekennzeichnet ist (VGH Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 97).
- VG Ansbach, 16.10.2024 - AN 4 E 24.2486
Kommunalverfassungsrecht, Erfolgswertgleichheit, Ausschussgemeinschaft, …
Legitim können daher auch eigennützige Gründe sein, wie die Wahl desjenigen Verfahrens, das der eigenen oder einer kommunalpolitisch nahestehenden Partei oder Wählergruppe eine größere Zahl an Ausschusssitzen einbringt (BayVGH, B.v.21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn.18).Der Kommunalgesetzgeber hat, nachdem sich mit keinem der Verfahren eine exakte Spiegelbildlichkeit der Sitzverteilung erreichen lässt, ebenso wie der Verfassungsgeber darauf verzichtet, die örtlichen Volksvertretungen auf die Wahl des jeweils "bestmöglichen" Verfahrens festzulegen (…vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2015 - 4 BV 15.201 - VGH n.F. 68, 112 Rn. 30; BayVBl 2015, 712;… VerfGH, E.v. 26.10.2009, a.a.O., 206;… VerfGH RhPf, U.v. 23.1.2018 - VGH O 17/17 - NVwZ-RR 2018, 546 Rn. 71 m.w.N.; Lohner/Zieglmeier, BayVBl 2007, 481/487 f.; a. A. Schreiber, BayVBl 1996, 134 ff., 170 ff.)." (BayVGH,B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776, BeckRS 2021, 33618 Rn. 17).
Rn. 38 Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Berechnungsverfahren (BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 16 f.).
- VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871
Zur Verteilung von Ausschusssitzen
Auch die Ausschussgröße darf hiernach nicht so gering bemessen werden, dass selbst ansehnlich große Fraktionen und Gruppen von einer Vertretung in den Ausschüssen ausgeschlossen werden und der Ausschuss kein Spiegelbild des Gemeinderats bzw. Kreistags mehr darstellt (…BayVGH, U.v. 26.11.1954, a.a.O., 7 f.; U.v. 8.5.1968 - 20 IV 68 - VGH n.F. 21, 74/78; B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - BayVBl 2022, 674 Rn. 12). - VGH Bayern, 18.02.2025 - 4 CE 24.2075
Festlegung einer Fraktionsmindeststärke im Gemeinderat
Je stärker von einer bisher akzeptierten Handhabung abgewichen wird und je gezielter die gewählte Verfahrensgestaltung auf einen bestimmten (Ausgrenzungs-)Effekt hin zugeschnitten erscheint, desto gewichtiger müssen die sachbezogenen Argumente sein, die das Vorgehen der Ratsmehrheit rechtfertigen können (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 7.12.2020 - 4 ZB 21.1776 - BayVBl 2022, 674 Rn. 23 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095
Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …
Die kommunalen Gremien haben daher in Ausübung ihrer Geschäftsordnungsautonomie (Art. 32, Art. 45 GO) grundsätzlich die Auswahl unter den anerkannten Berechnungsverfahren, die den aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und aus dem Gebot der Wahlgleichheit folgenden ungeschriebenen Anforderungen gerecht werden (BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - BayVBl 2022, 674 Rn. 16; U.v. 17.3.2004 - 4 BV 03.1159 - VGH n.F. 57, 49/51 = BayVBl 2004, 429 m.w.N.). - VG Aachen, 08.12.2021 - 7 L 705/21 Rn. 104 Vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 12 m.w.N. zu Art. 33 Abs. 1 Satz 2 BayGO.
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647
Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer …
Grundsätzlich ist damit auch eine Entscheidung eines Gemeinderates für das Hare-Niemeyer-Verfahren nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.).
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