Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.09.1998 - 4 ZB 98.1768 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 25.11.2008 - AN 1 K 08.00208
Beseitigung von Abwasserkanälen; Verjährung des Beseitigungsanspruchs
Er begehrt die Beseitigung von Eigentumsbeeinträchtigungen durch (schlicht-)hoheitliches Tätigwerden der Beklagten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1.9.1998 - 4 ZB 98.1768; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1983 - 11 A 424/82, DÖV 1983, 1020), da deren Rechtsvorgängerin bei der Verlegung von Entwässerungskanälen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge (Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 57 Abs. 1 GO) tätig wird.Zu diesem Zeitpunkt unterlag der Anspruch auf Beseitigung von Eigentumsbeeinträchtigungen durch (schlicht-)hoheitliche Tätigkeit einer dreißigjährigen Verjährung (§ 195 BGB a.F. vgl. BayVGH, Beschluss vom 1.9.1998, Az. 4 ZB 98.1768).
- VGH Bayern, 15.07.2013 - 4 B 12.77
Stillgelegter Regenwasserkanal; Beseitigungsanspruch; Anspruch auf Unterlassung …
- VGH Bayern, 14.04.2000 - 4 C 00.702
Streitwertbestimmung bei Klage auf Beseitigung des durch ein Grundstück führenden …
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Übrigen bei Streitigkeiten wegen der Entfernung von gemeindlichen Rohrleitungen in der Regel den Auffangstreitwert festgesetzt (vgl. z.B. BayVGH vom 17.06.1998 Az. 4 ZB 98.1283, vom 01.09.1998 Az. 4 ZB 98.1768, vom 16.09.1998 Az. 4 ZB 98.1988 und vom 23.03.1999 Az. 4 ZB 97.720).
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