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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27109
VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176 (https://dejure.org/2002,27109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176 (https://dejure.org/2002,27109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 4 ZE 01.3176 (https://dejure.org/2002,27109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr i.S.d. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 575
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176
    Maßgeblich ist also nicht, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo er obdachlos geworden ist (vgl. z.B. BayVGH vom 2.3.1994 FSt 1994 RdNr. 204; vom 26.4.1995 BayVBl 1995, 729/730, je m.w.N.).

    Beim Antragsteller ist aber nicht ersichtlich, dass er sich nach München begeben hätte, um dort rechtsmissbräuchlich Obdach zu beantragen (vgl. wiederum BayVGH vom 26.4.1995 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 23.11.2011 - AN 5 E 11.02161

    Örtliche Zuständigkeit zur Unterbringung eines Obdachlosen

    Es muss die Sicherheitsbehörde handeln, in deren Zuständigkeitsbereich die dem ordnungsrechtlichen Schutz unterstellten Interessen verletzt oder gefährdet werden (BayVGH, B. v. 26.4.1995, BayVBl 1995, 729; B. v. 7.1.2002, 4 ZE 01.3176, BayVBl 2003, 343).

    Es kann auch nicht davon gesprochen werde, dass sich der Antragsteller nach … begeben hätte, um dort rechtsmissbräuchlich Obdach zu beantragen (BayVGH, B. v. 26.4.1995 und 7.1.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546

    Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung

    Auf diese Betrachtungsweise, wonach es für die Zuständigkeitsbestimmung auf den aktuell bestehenden Zustand der Obdachlosigkeit ankommt, nehmen auch die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Senats Bezug, indem sie auf das Moment des Gefahreneintritts verweisen (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343;… B.v. 9.10.2012 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - NVwZ-RR 2017, 309; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965

    Obdachlosenunterbringung

    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (…vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
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